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Verbot des Kükentötens

Verbot des Kükentötens

Das Ziel ist gut, der Weg ist falsch

Am 21. Januar 2021 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner zum Verbot des Tötens von Eintagsküken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Januar 2022 grundsätzlich keine männlichen Küken mehr getötet werden dürfen und ab 2024 auch das Töten von männlichen Hühnerembryonen ab dem siebten Bruttag verboten werden soll.

Als Lösung setzt die Ministerin auf das Verfahren der Geschlechterbestimmung im Brutei. Die bisherigen Verfahren sind aber nur in der Lage, einen männlichen Embryo zwischen dem 9. und 14. Bruttag sicher zu erkennen. Wissenschaftlich erwiesen ist jedoch, dass das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen ab dem 7. Bruttag ausgebildet wird. Eingriffe am Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs sind daher mit Schmerzen und Leiden für den Embryo verbunden und abzulehnen. Verfahren zur Geschlechtererkennung vor dem 7. Bruttag sind bisher nicht verfügbar.

Der Bundesverband Tierschutz begrüßt grundsätzlich die Absicht der Ministerin, das jahrzehntelang, allein aus wirtschaftlichen Gründen, praktizierte routinemäßige Töten von männlichen Küken der Legelinie gesetzlich zu verbieten. Der Weg ist aus unserer Sicht jedoch grundlegend falsch.

Denn selbst wenn die technischen Probleme gelöst und Verfahren praxistauglich sind, um männliche Küken bereits vor dem 7. Bruttag sicher erkennen und aus dem Brutprozess herausnehmen zu können, besteht weiter die Differenzierung zwischen lebenswertem und nicht-lebenswertem Leben. Auch löst die Geschlechtererkennung im Brutei nicht die systemimmanenten Probleme der Hochleistungszucht mit getrennten Linien im Legehennen- und Masthuhn-Bereich.

Gemeinsam mit weiteren Tierschutzverbänden fordert der Bundesverband Tierschutz eine grundlegende Neuausrichtung der Geflügelwirtschaft und umfassende Anstrengungen zur Förderung der tierschutzkonformen Zweinutzungshuhn-Lösung, weil sich diese Zuchtlinien sowohl zur Mast als auch zum Eierlegen eigenen. Als Übergangslösung befürwortet der Bundesverband Tierschutz zudem die Aufzucht der Bruderhähne.

Darüber hinaus erwartet der Tierschutzverband politische Maßnahmen zur Begleitung und Förderung eines Wechsels der Ernährungsgewohnheiten hin zu nicht tierischen Alternativen.





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