Die Aktuelle Ausgabe 1/2026
Informieren Sie sich, was der BVT für Tiere tut, für welche Ziele der Verband kämpft und wie Sie dabei aktiv mithelfen können.
Die Bundesregierung hat den NGO’s die Möglichkeit gegeben, zum Referentenentwurf zur 5. Änderung des Tierschutzgesetzes Stellung zu beziehen.
Unter anderem geht es im Entwurf um die geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen, die von Tierschutzseite seit Jahren gefordert wird. Unzureichende Betäubung und Misshandlungen sind tierschutzwidrig und steigern das Leid der Tiere im Schlachtprozess ins Unermessliche. Doch können diese Missstände nur dann beseitigt werden, wenn die Videoüberwachung in allen Bereichen lückenlos ist und für alle Schlachtbetriebe, ob klein, mittel oder groß, verbindlich gilt. Das von Alois Rainer geführte Landwirtschaftsministerium sieht die verpflichtende Videoüberwachung allerdings nur in großen Schlachthöfen vor. Im Original heißt das dann: Betriebe mit über „1000 Großvieheinheiten (GVE/Jahr) bzw. 150.000 Stück Geflügel“ pro Jahr sollen Videokameras installieren müssen, die weit in der Überzahl befindlichen kleinen und mittelgroßen Betriebe nicht. Dabei wurden Tierschutzverstöße in der letzten Zeit gerade bei diesen Schlachtstätten mit geringerer Betriebsgröße festgestellt.
Hier lesen Sie unsere Stellungnahme
Welche Themen schaffen es auf den Stimmzettel zur Volksabstimmung im Herbst? Sie können weiter mitentscheiden. Auf den ersten 20 Plätzen stehen unter anderem die beiden tierschutzrelevanten Themen: (1) Industrielle Massentierhaltung schädigt Mensch und Tier und (2) Bundesweites Böllerverbot, jetzt.
Die Themen wurden von Karin Ulich und Nadine Andrießen bei ABSTIMMUNG 21 eingereicht. Dass diese beiden wichtigen Themen unter den TOP 20-Themen liegen, ist Ihnen allen zu verdanken, die die Thematik für wichtig erachten.
Doch nun geht es weiter!
Bis zum 15. April können Sie unter den TOP 20 Ihre ersten drei Themen auswählen, die es bis zur Volksabstimmung schaffen sollen.
Hier können Sie mit Ihrer Unterschrift dazu beitragen, dass die Massentierhaltung oder das Böllerverbot ein Thema für einen Volksentscheid wird.
https://abstimmung21-mitmachen.de/themenwahl-2026
Niedersachsen hat es vorgemacht, jetzt folgt Sachsen: Beide Bundesländer verbieten aufgrund des Krieges im Nahen Osten Tiertransporte.
Wir haben vor Wochen die EU angeschrieben, außerdem Bundeskanzler Friedrich Merz dringend ersucht, aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens Tiertransporte in den Nahen Osten auszusetzen.
Dass nun die beiden Bundesländer ihrerseits Verbote aussprechen, begrüßen wir sehr! Die Tiertransporte in Drittstaaten sind ohnehin eine Höchstbelastung für die Tiere, doch in der aktuellen Situation erst recht nicht einschätzbar.
Niedersachsen hatte schon im März die Transporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen nach Israel, Irak, Iran, Libanon, die palästinensischen Gebiete und alle Länder der Arabischen Halbinsel untersagt und genehmigt auch keine Tiertransporte seit 2022 nach Belarus, Russland und die Ukraine.
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