Die Aktuelle Ausgabe 3/2025
Informieren Sie sich, was der BVT für Tiere tut, für welche Ziele der Verband kämpft und wie Sie dabei aktiv mithelfen können.
Das Sterben von Tieren in Schlachthöfen ist ein abgeschirmtes. Die Öffentlichkeit soll ausgeschlossen werden vom Leid der unzureichend betäubten Tiere, soll keine Kenntnis bekommen von Misshandlungen oder langen Todesk(r)ämpfen.
Wenn Aktivisten in Schlachthöfen verborgenes Tierleid dokumentieren, dann muss es gezeigt werden dürfen. Damit sich an den fürchterlichen Zuständen, die unter dem Deckmantel der Legalität laufen, etwas ändern kann. Doch Gerichte geben meistens den Klägern wie zum Beispiel den Schlachthofbetreibern recht.
Das LG Oldenburg hat nun Ende Januar 2026 anders entschieden und Tierrechtsaktivisten gestattet, ihre schockierenden Dokumentationen von Schweinen während des Betäubungsvorgangs mit CO2 zu zeigen. Zwar nur auf social media - auf der Webseite hatte dasselbe Gericht im Juli 2025 den Aktivisten die Veröffentlichung untersagt, aber dennoch ist das Urteil als Teilerfolg zu werten. Der Anwalt des Schlachthofbetreibers will nun vor das Oberlandesgericht ziehen und weiter auf ein Veröffentlichungsverbot der Dokumentationen hinarbeiten.
Der Bundesverband Tierschutz e.V. begrüßt das Urteil, das den Aktivisten die Möglichkeit gibt, ihre so wichtige Arbeit der Öffentlichkeit zu zeigen. Sofern das Tierschutzgesetz leidenden Tieren ja offensichtlich nicht ausreichend helfen kann, braucht es mutige Menschen, die bestehende eklatante Misstände nach draußen tragen!
Niedersachsen macht Schluss mit der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern. Mit unterschiedlichen Übergangsfristen für Betriebe, die ihre Tiere saisonal oder sogar noch ganzjährig anketten, und Fördermaßnahmen für den Umbau der Ställe soll der Ausstieg aus der qualvollen Fixierung begleitet werden.
Tatsächlich hatte sich die niedersächsische Landesregierung mit ihrem Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) 2011 schon das Ziel gesetzt, die Anbindehaltung auslaufen zu lassen. Ab 2018 verschaffte ein Erlass zumindest weiblichen Rindern die Möglichkeit, bis zu zwei Stunden täglich Bewegungsfreiheit bzw. von Frühjahr bis Herbst Weidegang über zwei Stunden zu erhalten.
Doch eine Umfrage im Oktober 2024 bei Veterinärämtern der Kreise und Städte hatte ergeben, dass sich viele Landwirte nicht an die Vorgaben hielten. Über 1000 Betriebe sollen in Niedersachsen ihre Rinder ganzjährig festbinden, die Fläche für die Tiere, auf der sie stehen, koten, fressen und sich mühsam hinlegen müssen, kaum größer als ein Billiardtisch.
Der Bundesverband Tierschutz e.B. begrüßt die Ankündigung sehr und hofft, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen. Die Anbindehaltung ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar!
Auf Bundesebene ist kein Verbot zu erwarten, auch wenn kürzlich 350 Tierärzte und Tierschutzorganisationem in einem Offenen Brief an Alois Rainer ein Ende der Anbindehaltung - mit Blick auf das physische und psychische Leid der Tiere - gefordert hatten.
Ab 1. März greift eine Umstrukturierung im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die als deutliches Signal gegen "mehr Tierschutz" verstanden werden muss: Alois Rainer schafft ausgerechnet das Referat ab, das (gleichnamig) mit dem Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung betraut war.
Der Umbau der Tierhaltung zu verträglicheren Bedingungen für die Tiere war ein wichtiges Ziel der alten Bundesregierung und wird von viele Bürgern mitgetragen. Leidende Tiere in artwidrigen Haltungsbedingungen sollten der Vergangenheit angehören, doch die Umstrukturierung im BMLEH zeigt, dass die Zielsetzung eine andere ist: Die Bereiche Agrarexport und internationale Wettbewerbsfähigkeit sollen gebündelt werden - "schwer vorstellbar", sagt Claudia Lotz, Vorsitzende des Bundesverband Tierschutz e.V.,, "dass bei der Fokussierung auf Export und Wettbewerb das Tier mit seinen Bedürfnissen nach fairer Behandlung, Platz, Bewegung unter freiem Himmel noch eine Rolle spielen wird."
Wozu hat vor Jahren eigentlich die Zukunftskommission Landwirtschaft ihre wegweisenden Beschlüsse zusammengetragen?
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