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Fünfte Änderung des Tierschutzgesetzes

Fünfte Änderung des Tierschutzgesetzes

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf

Die Bundesregierung hat den NGO’s die Möglichkeit gegeben, zum Referentenentwurf zur 5. Änderung des Tierschutzgesetzes Stellung zu beziehen.   

Unter anderem geht es im Entwurf um die geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen, die von Tierschutzseite seit Jahren gefordert wird. Unzureichende Betäubung und Misshandlungen sind tierschutzwidrig und steigern das Leid der Tiere im Schlachtprozess ins Unermessliche. Doch können diese Missstände nur dann beseitigt werden, wenn die Videoüberwachung in allen Bereichen lückenlos ist und für alle Schlachtbetriebe, ob klein, mittel oder groß, verbindlich gilt. Das von Alois Rainer geführte Landwirtschaftsministerium sieht die verpflichtende Videoüberwachung allerdings nur in großen Schlachthöfen vor. Im Original heißt das dann: Betriebe mit über „1000 Großvieheinheiten (GVE/Jahr) bzw. 150.000 Stück Geflügel“ pro Jahr sollen Videokameras installieren müssen, die weit in der Überzahl befindlichen kleinen und mittelgroßen Betriebe nicht. Dabei wurden Tierschutzverstöße in der letzten Zeit gerade bei diesen Schlachtstätten mit geringerer Betriebsgröße festgestellt.

Hier lesen Sie unsere Stellungnahme

 

 

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Die Tragödie um den Buckelwal

UPDATE

Wie bekannt wird, soll der Buckelwal nach seinem Tod zu Brennstoff bzw. Biodiesel verarbeitet werden.

Wir kritisieren die unethische, unsensible Entscheidung scharf. Sie wird zu Recht Unverständnis und Protest hervorrufen! 

Ein Meeressäuger stirbt öffentlich, weil die Menschen seinen Lebensraum zerstören - und setzen jetzt noch mit der angekündigten Verwertung einen infernalischen Schlusspunkt!

 

Zum Hintergrund: 

Seit dem 23. März bewegt das Schicksal des geschwächten Buckelwals die Menschen. Drei Mal gelang es dem 12 Tonnen schweren Meeressäuger sich von den Sandbänken in der Ostsee (Niendorf, Lübecker Bucht, Insel Walfisch) freizuschwimmen, doch nun liegt er seit Tagen vor der Insel Poel in Mecklenburg-Vorpommern fest.

Mit Schwimmbaggern wurde versucht, den Buckelwahl zum Schwimmen in tiefere Gewässer und Richtung Nordsee zu bewegen. Was den jungen Buckelwal in die zu flachen und salzarmen Gewässer der Ostsee führte, bleibt Spekulation – trotz angereister und sich einschaltender Experten.

Mit dem ersten Tag seines Festliegens vor Niendorf (Schleswig-Holstein) hatten sich Tierärzte, Meeresbiologen, Walforscher, Freiwillige Feuerwehr, Küstenwache, Wasserschutzpolizei und Meeresschützer, Fischer, kommunale und überregionale Politiker ausgetauscht, wie man dem 12 Meter langen und 3 Meter breiten Tier helfen könne.

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An alle Bundesländer

An alle Bundesländer

Jetzt Tiertransporte in Nahen Osten verbieten!

Niedersachsen hat es vorgemacht, jetzt folgt Sachsen: Beide Bundesländer verbieten aufgrund des Krieges im Nahen Osten Tiertransporte.

Wir haben vor Wochen die EU angeschrieben, außerdem Bundeskanzler Friedrich Merz dringend ersucht, aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens Tiertransporte in den Nahen Osten auszusetzen.

Dass nun die beiden Bundesländer ihrerseits Verbote aussprechen, begrüßen wir sehr! Die Tiertransporte in Drittstaaten sind ohnehin eine Höchstbelastung für die Tiere, doch in der aktuellen Situation erst recht nicht einschätzbar.

Niedersachsen hatte schon im März  die Transporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen nach Israel, Irak, Iran, Libanon, die palästinensischen Gebiete und alle Länder der Arabischen Halbinsel untersagt und genehmigt auch keine Tiertransporte seit 2022 nach Belarus, Russland und die Ukraine.

Wir haben alle Bundesländer aufgefordert, keine Genehmigungen für Tiertransporte in den Nahen Osten zu erteilen.

 

 

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