EU-Handelsverbot mit Robbenerzeugnissen noch in diesem Jahr

Ab August 2010 gilt in Europa ein weitgehendes Handelsverbot für Robbenerzeugnisse. Deutschland hat sich, auch auf Grund der Proteste der Tierschützer und vieler Bürger, engagiert für dieses Verbot eingesetzt.

Am 24. März 2010 wurde ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundeskabinett beschlossen. Mit dem europaweiten Handelsverbot im August 2010 treten auch die nationalen Durchführungsregelungen in Kraft. Die nationalen Vorschriften regeln beispielsweise auch die Frage welche Behörden für den Vollzug zuständig sind. Die Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen wurden ebenfalls auf nationaler Ebene geschaffen. Der Gesetzentwurf wird nun von Bundesrat und Bundestag beraten.

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. begrüßt das Verbot, hat er sich doch bisher massiv für den Schutz der Robben eingesetzt und immer wieder auf das qualvolle Töten der Tiere während der Jagdsaison in Kanada, Norwegen und Russland hingewiesen. Seit den sechziger Jahren, nach Bekanntwerden der grausamen Tötungsaktionen an Robben, engagierte sich der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. mit vielen Protestaktionen und Veröffentlichungen gegen diese Barbarei.