Karlsruhe bestätigt Einfuhrstopp für so genannte Kampfhunde

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigten am 16. März 2004 das Einfuhrverbot für sog. Kampfhunde. Sie billigten mit dem Urteil, Pitbull-Terrier und Co. als gefährlich einzustufen und somit den Import nach Deutschland zu untersagen.

Das bundesweite Verbot, diese Hunderassen zu züchten, wurde vom BVG jedoch für nichtig erklärt. Ebenso wurde eine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die Verstöße gegen landesrechtliche Zucht- und Handelsverbote mit Freiheits- oder Geldstrafe belegt, für nichtig erklärt.

Mehr als 50 Hundehalter und Züchter hatten sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, weil sie sich in ihrer Berufsfreiheit verletzt sahen. Sie errangen lediglich einen Teilerfolg, denn das Gericht ist ihrer Argumentation nicht in allen Punkten gefolgt. Trotz fehlender verlässlicher Statistiken über Häufigkeiten von Beißvorfällen mit sog. Kampfhunden, hielt es der Senat für zulässig, einzelne Hunderassen pauschal als besonders gefährlich anzusehen.

Zwar heben die Richter auch hervor, dass nach derzeitig wissenschaftlichem Stand nicht schon von der Rasse eines Hundes auf dessen Gefährlichkeit geschlossen werden kann.

Faktoren wie Erziehung des Hundes, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein des Halters spielen eine wesentliche Rolle. Trotz dieser Einschränkungen ist der Gesetzgeber nach Meinung des Senats "verfassungsrechtlich unbedenklich" davon ausgegangen, dass Pitbull-Terrier und Co. besonders gefährlich für Menschen seien. Man folgerte dieses aus "überproportional" erfolgten Beißattacken dieser Hunde, die öfter als von beispielsweise Boxern oder Doggen ausgegangen seien.

 

Das Einfuhrverbot trage nach Meinung des Senats dazu bei, die Zahl der so genannten "Gefahrenhunde" zu verringern. Jedoch solle der Gesetzgeber beobachten, ob andere Hunderassen, beispielsweise der Schäferhund, vergleichbar häufig zubeißen, um dann das Gesetz möglicherweise zu ändern.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast (B90/Die Grünen) begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Urteil, so die Ministerin, habe das Gericht Rasselisten mit besonders gefährlichen Hunderassen für zulässig erachtet. Somit wäre die Bestätigung per Urteil gegeben, dass es ein genetisches Potenzial einzelner Rassen für eine gesteigerte Aggressivität gebe. In Bezug auf die Aufhebung des Zuchtverbotes verwies die Ministerin auf Bund und Länder, die nun zu überprüfen haben, wie Regelungslücken zu schließen seien.

Nach Meinung des BVT ist das Importverbot ein Ansatz, die Hundeflut aus dem Ausland, die teilweise unter tierschutzwidrigen Bedingungen erfolgt, einzudämmen. Soweit in der Urteilsbegründung auch ausgeführt wurde, dass Faktoren wie Zuverlässigkeit des Halters oder auch fehlende Erziehung des Hundes, eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Charakterentwicklung dieser Hunde spielen, teilen wir diese Auffassung. Auffälligkeiten von Hundehaltern beim Umgang mit ihren Hunden sollten umgehend der Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Viele Beißvorfälle haben eine Vorgeschichte. Kommt es zur Eskalation, hat schließlich auch der Hund zu leiden. Die Tierheime der Großstädte, wie zum Beispiel Hamburg, sind voll von nicht mehr vermittelbaren so genannten Kampfhunden.

Die daraus resultierende finanzielle Belastung ist sehr hoch und wird im Wesentlichen durch Spendengelder aufgebracht. In Wirklichkeit aber wird hier von den Tierheimen eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen, die auch von der Allgemeinheit durch Steuern oder Abgaben finanziert werden müsste. Der BVT fordert daher, dass wenigstens die aus den gegen bestrafte Hundehalter resultierenden Bußgelder den gemeinnützigen Tierschutzverbänden und Tierheimen zukommen sollten, um eine Unterstützung für den Unterhalt dieser Tiere zu erhalten. Denn der Verantwortung auch für diese Tiere können wir uns nicht entziehen.