Tier und Recht
Tierhaltung nicht per se verboten BGH entscheidet pro Hund und Katz

20. März 2013: Hunde und Katzen in Mietwohnungen dürfen nicht generell durch den Vermieter verboten werden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entscheidet der Bundesgerichtshof. Erforderlich ist demnach vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Vermieter die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und auch nur dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen (Az.: VIII ZR 168/12). Pauschale Verbotsklauseln in einem Mietvertrag sind demnach unwirksam, wie der BGH mitteilt.
In dem verhandelten Fall mietete ein Mann eine Wohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft in Gelsenkirchen. Im Mietvertrag war - wie bei dem Vermieter üblich - als "zusätzliche Vereinbarung" enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten."
Dennoch zog der Mann mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 Zentimetern in die Wohnung ein. Die Genossenschaft forderte ihn daraufhin auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Hundebesitzer kam dieser Aufforderung nicht nach. Hierauf erhob der Vermieter Klage auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung. Das Amtsgericht hatte der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Mannes hatte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Vermieters hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.
Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde - in Widerspruch dazu - eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele, befanden die Richter.
Die Unwirksamkeit der Klausel führt allerdings nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann, so der BGH. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht des Vermieters zur Hundehaltung ausdrücklich bejaht.
Quelle: n-tv.de , awi
Chance für mehr Tierschutz vertan - Bundesrat stimmt unzureichender Novelle des Tierschutzgesetzes zu
Berlin 4.02.2013: Obwohl der Bundesrat eine Vielzahl von Änderungsanträgen zu dem Entwurf der Novellierung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung eingebracht hatte, stimmte die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag (1. Februar) dem Gesetzentwurf zu, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit der Stimmenmehrheit der CDU/CSU und FDP regierten Bundesländer wurde damit ein Gesetzesvorhaben umgesetzt, das nach Auffassung des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. beschämend ist und den Erfordernissen des Tierschutzes nicht gerecht wird. „Bundesregierung und Bundesrat haben sich zu Handlangern der Agrar- und Pferdezuchtlobby gemacht. Anders ist es nicht zu erklären, dass der schmerzhafte Pferdebrand, trotz der bereits bestehenden und weniger schmerzhaften Kennzeichnung durch einen Transponder, und die betäubungslose Ferkelkastration bis zum Jahr 2019 erlaubt bleiben“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V.. Von den ehemals über 80 Änderungsanträgen des Bundesrates wurden nur einige wenige übernommen. Wichtige Tierschutzanliegen, wie das Verbot der Pelztierhaltung zu Pelzgewinnung, das Verbot von kommerziellen Tierbörsen, das Verbot von Rodeoveranstaltungen, um nur einige Punkte zu nennen, wurden nicht umgesetzt. Vermutlich war der Druck der Bundesregierung auf die CDU/CSU und FDP regierten Bundesländer so hoch, dass man sich nicht traute, einen Kompromiss über den Vermittlungsausschuss zu suchen. „Angesicht der Tatsache, dass seit mehr als 10 Jahren der Tierschutz in der Verfassung verankert ist und Deutschland immer wieder für sich in Anspruch nimmt, im Tierschutz in Europa eine führende Rolle einzunehmen, ist diese Überarbeitung des Tierschutzgesetztes völlig unzulänglich und wird der Schutzbedürftigkeit der Tiere nicht gerecht“, so Funke weiter. Der BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. wird mehr denn je das Tierschutzengagement der Parteien auf den Prüfstand stellen und anhand von Wahlprüfsteinen den Bürgern eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl im September an die Hand geben.
Bundestag verabschiedet „Reförmchen“ des Tierschutzgesetzes
In der Nacht zu Freitag (14. Dezember 2012) hatte der Bundestag mit Stimmen von Union und FDP die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Tierschutzverbände und selbst das Land Niedersachsen, die Hochburg der Intensivtierhaltung in Deutschland, kritisieren das Gesetz als verfehlt und dem Schutz der Tiere nicht dienlich. So enthält das Gesetz zwar Einschränkungen für Nutztierhalter, wie ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Diese treten allerdings erst 2019 und nicht, wie von Ministerin Ilse Aigner (CSU) ursprünglich vorgesehen, schon 2017 in Kraft. Auch die Beibehaltung des Pferdebrandes wird von Tierschutzseite heftig kritisiert. Ursprünglich beabsichtigte Aigner ein Verbot dieser Kennzeichnungsmethode. Jetzt soll erst 2019 eine Narkosepflicht eingeführt werden.
In der Debatte zum Tierschutzgesetz protestierten die Oppositionparteien heftig. Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerien Renate Künast (Grüne) nannte den Beschluss einen „Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern“.
Die tierschutzpolitischen Sprecher der Regierungsparteien, Dieter Stier (CDU) und Michael Goldmann (FDP) verteidigten die Gesetzesänderung. Strengere deutsche Standards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von bäuerlichen Arbeitsplätzen. Bereits jetzt schon würde den Landwirten viel abverlangt, die Bundesregierung müsse sich für gleiche Tierschutzstandards in der EU einsetzen, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Landwirte zu vermeiden.
Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. zeigte sich zutiefst enttäuscht. „Mit dem Reförmchen des Tierschutzgesetzes wurde eine große Chance vertan, den Tieren den Schutz zu verschaffen, der ihnen spätestens seit Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung zusteht“, so BVT-Präsidentin Astrid Funke. „Wir setzen auf die Zusage von SPD und Grüne, bei Übertragung der Regierungsverantwortung nach der Bundestagswahl, eine neue große Reform des Tierschutzgesetzes in Angriff zu nehmen“.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Tierschutznovelle steht auf der Kippe (12.11.2012)
Die Novelle des Tierschutzgesetzes steht auf der Kippe. Wie berichtet, wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vergangene Woche im Ernährungsausschuss abgesetzt. Damit fielen auch die geplanten Lesungen des Gesetzes im Bundestag aus. Zwar hatten sich die Fachpolitiker von Union und FDP zuvor nach schwierigen Verhandlungen auf einen Änderungsantrag verständigt, jedoch soll die CSU Vorbehalte gegen die geplanten Korrekturen gehabt haben, ist zu hören. Unter anderem seien die Bayern nicht mit der weiteren Zulassung des Schenkelbrands beim Pferd und der Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 einverstanden, heißt es. mehr...
Endspurt bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes

Berlin/Moers, den 18. Oktober 2012: Anlässlich der Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages demonstrierte gestern der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. (BVT) für umfangreiche Nachbesserungen bei dem vorliegenden Novellierungsentwurf. Nach Auffassung des BVT hinkt der Gesetzentwurf weit hinter den notwendigen Schutzbestimmungen für die Tiere hinterher. Derzeit werden sogar kleine Verbesserungsansätze, wie das Verbot des Heißbrandes bei Pferden, wieder in Frage gestellt.
„Es ist beschämend, wenn einige Volksvertreter weiterhin den Heißbrand bei Pferden verteidigen, obwohl den Tieren bei dieser Kennzeichnung schwere Verbrennungen zugefügt werden und mit dem Mikrochip tierfreundliche Alternativen zur Kennzeichnung von Pferden zur Verfügung steht“, so Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des Bundesverbandes Tierschutz bei der Demonstration in Berlin.
Die Kritik des BVT richtet sich aber auch auf unzureichende Regelungen bei den Tierversuchen, bei der Haltung landwirtschaftlicher Tiere und bei den Qualzuchten. So enthält der Gesetzentwurf derzeit keine Zielbestimmung, auf Tierversuche schrittweise zu verzichten und Alternativmethoden stärker zu fördern. Auch fehlt ein expliziertes Verbot von Versuchen an Menschenaffen, obwohl dieses selbst nach EU-Recht rechtlich möglich ist. Gleiches gilt für die Festlegung einer Schmerz-Leidensgrenze, ab der Tierversuche nicht durchgeführt werden dürfen.
Bei den landwirtschaftlichen Tieren sollen weiterhin schmerzhafte Manipulationen möglich sein, um sie an die Haltungssysteme anzupassen. Lediglich die betäubungslose Kastration bei Ferkeln soll ab dem Jahr 2017 verboten werden. Auch im Bereich der Qualzuchten bleibt der Gesetzentwurf ungenau. Statt klare Kriterien zu benennen, ab welchen Merkmalen ein Tier als Qualzucht einzustufen ist, bleibt der § 11 b in seiner Formulierung unpräziese. Dem Vollzug ist damit nicht geholfen.
„Mit unserer Demonstration vor dem Bundestag wollen wir die Volksvertreter nochmals an ihre Verantwortung, die sie auch gegenüber den Tieren haben, erinnern. Jetzt haben sie die Möglichkeit, aus einem „Tiernutzgesetz“ ein wirkliches Tierschutzgesetz zu machen. Diese Chance darf nicht ungenutzt bleiben“, mahnt Dr. Styrie an.
Chance für bessere gesetzliche Regelungen für die Tiere nicht verspielen - BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. fordert umfangreiche Nachbesserung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober kritisiert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. die zögerliche Haltung der Bundesregierung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht müssen verschiedene Regelungen im Bereich der Tierversuche im deutschen Tierschutzgesetz angepasst werden.
Statt die Chance zu nutzen und zugleich weitreichende notwendige Schutzbestimmungen auch für landwirtschaftlich gehaltene Tiere und / oder Heimtiere in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, bleibt der Novellierungsentwurf von Ministerin Aigner im Kleinen stecken. So sollen weiterhin die sogenannten Nutztiere an die Haltungssysteme angepasst werden dürfen, indem ihnen die Schwänze abgeschnitten, die Hornanlagen ausgebrannt, die Schnäbel kupiert und die Zähne abgeschliffen werden. Lediglich bei der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln plant die Bundesregierung ein Verbot ab dem Jahr 2017. Notwendige klare Regelungen zum Verbot von Qualzuchten fehlen im Gesetzentwurf genau so wie ein Verbot der Sodomie.
„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Möglichkeit ungenutzt lässt, aus dem derzeitigen „Tiernutzgesetz“ ein Tierschutzgesetz zu machen, das diesen Namen auch verdient“, kommentiert Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. das Verhalten der Regierung. Auch der Bundesrat hat den Entwurf als unzureichend kritisiert und über 50 Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingebracht.
Trotz des engen Zeitfensters, bis Ende des Jahres soll das Novellierungsverfahren abgeschlossen sein, wird der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. seine Möglichkeiten weiter nutzen, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen.
Unsere Kernforderungen sind:
-
artgerechte Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Tiere, insbesondere für Puten, Kaninchen und Milchkühe verbindlich festzulegen
-
jegliche Manipulation an Tieren, um diese an die Haltungsbedingungen anzupassen, zu verbieten
-
ein Nachstellverbot von Wildtieren in Zirkussen aufzunehmen
-
verbindliche Regelungen zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen
-
das Schächten von Tieren auf wenige Ausnahmen zu beschränken und eine Kurzzeitbetäubung verbindlich vorzuschreiben
-
Alternativmethoden zu Tierversuchen stärker zu fördern.
„Unsere ethische Verantwortung gegenüber den Tieren als Mitgeschöpfen muss sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln. Halbherzige Regelungen werden wir daher nicht hinnehmen. Wir erwarten ein klares Bekenntnis zum Schutz der Tiere und somit eine inhaltliche Aufwertung des Staatsziels Tierschutz, das seit 2002 in unserer Verfassung festgeschrieben ist“, so Funke abschließend.
Hintergrundservice für die Presse
Stichwort Welttierschutztag
Der 4. Oktober, der Tag des Heiligen Franziskus von Assisi, wurde international zum „Welttierschutztag" ausgerufen.
Franz von Assisi war Begründer des Ordens der Franziskaner und Schutzpatron der Tiere. Er sah das Tier als lebendiges Geschöpf Gottes. Er wurde zwei Jahre nach seinem Tode, am 4. Oktober 1228, heilig gesprochen.
Der Schriftsteller und Tierfreund Heinrich Zimmermann plädierte 1924 vor Berliner Tierschützern für die Einführung des Welttierschutztages. Im Jahr 1925 fand dann der erste Tierschutztag im Berliner Sportpalast statt. Zum weltweiten Ereignis wurde dies aber erst am 8. Mai 1931. An diesem Tag wurde dem Antrag Zimmermanns auf dem internationalen Tierschutzkongress in Florenz offiziell stattgegeben.
Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“
Seit langem ist es vielen Grundstücksbesitzern, die sich bewusst gegen die Jagd aussprechen, unerklärlich, warum sie die Jagd auf ihrem Grundstück dulden müssen. Vor deutschen Gerichten sind sie bisher mit ihren Klagen gescheitert. Nun hat der Europäische Gerichtshof eine weitreichende Entscheidung zugunsten der Jagdgegner getroffen. Tenor: Der Gerichtshof befand, dass die Verpflichtung von Grundstücksbesitzern, Jägern die Jagd auf ihren Grundstücken zu ermöglich, obwohl sie die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen. Der Bundesverband Tierschutz begrüß dieses richtungsweisende Urteil und sieht dadurch die Rechte der Jagdgegner deutlich gestärkt.
Weitere Infos finden Sie hier:
Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloads/grandchamberjudgmentherrman.pdf
Ministerin Aigner enttäuscht beim Tierschutz auf ganzer Linie
Berlin, 30.5.2012: Am 23. Mai 2012 billigte das Bundeskabinett den Novellierungsvorschlag zum Tierschutzgesetz von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Die Enttäuschung beim BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. ist groß, denn statt weitreichender Verbesserungen für die Tiere bleibt die Novellierung im Kleinen stecken. mehr...
Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht missachtet den Schutz der Versuchstiere – Tierschutzorganisationen fordern Nachbesserungen und legen Rechtsgutachten vor
Bis Ende des Jahres 2012 muss Deutschland die EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht überführen. Aus Sicht des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ müssen hierbei alle Möglichkeiten genutzt werden, um die derzeit im deutschen Tierschutzgesetz höher Schutzvorgaben der Tiere gegenüber dem des EU-Rechtes beizubehalten und gleichfalls die höhere Schutzbestimmungen des EU-Rechtes auch im deutschen Recht zu implementieren. Dass dies rechtlich möglich ist beweist ein Gutachten, das der Bundesverband Tierschutz in Zusammenarbeit mit fünf anderen großen deutschen Tierschutzorganisationen in Auftrag gegeben hat.
Das Ergebnis des Gutachtens belegt die Forderungen der Verbände insbesondere in folgenden Punkten:
- Einhaltung einer absoluten Schmerz-Leidensgrenze
- Absolute Verbote für Versuche an Menschenaffen
- Keine Ausnahmeregelungen für Affenversuche
- Uneingeschränktes Prüfrecht der Tierversuchsanträge durch die Behörden
Mit einem Schreiben haben die Tierschutzverbände Bundeskanzlerin Angela Merkel gebeten, bei den anstehenden Beratungen und Entscheidungen über das novellierte Tierschutzgesetz und die neue Tierversuchsverordnung alle Möglichkeiten aus zu schöpften, damit
zehn Jahre nach Einführung des Staatsziels Tierschutz diesem vollumfänglich Rechnung getragen wird.
Hier finden Sie das Schreiben der Tierschutzverbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Tierschutzverbände.
Hier finden Sie das Gutachten.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Gutachtens.
Allgemeine Gesetzesgrundlagen
Allgemeine Gesetzesgrundlagen zum Tierschutz
Grundlage eines vernünftigen und durchsetzbaren Tierschutzes sind Gesetze, Rechtsverordnungen und deren Umsetzung durch die Behörden und Gerichte. [weiter...]
Positionen des Bundesverbandes Tierschutz
Chance für mehr Tierschutz vertan - Bundesrat stimmt unzureichender Novelle des Tierschutzgesetzes zu
Berlin 4.02.2013: Obwohl der Bundesrat eine Vielzahl von Änderungsanträgen zu dem Entwurf der Novellierung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung eingebracht hatte, stimmte die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag (1. Februar) dem Gesetzentwurf zu, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit der Stimmenmehrheit der CDU/CSU und FDP regierten Bundesländer wurde damit ein Gesetzesvorhaben umgesetzt, das nach Auffassung des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. beschämend ist und den Erfordernissen des Tierschutzes nicht gerecht wird. „Bundesregierung und Bundesrat haben sich zu Handlangern der Agrar- und Pferdezuchtlobby gemacht. Anders ist es nicht zu erklären, dass der schmerzhafte Pferdebrand, trotz der bereits bestehenden und weniger schmerzhaften Kennzeichnung durch einen Transponder, und die betäubungslose Ferkelkastration bis zum Jahr 2019 erlaubt bleiben“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V.. Von den ehemals über 80 Änderungsanträgen des Bundesrates wurden nur einige wenige übernommen. Wichtige Tierschutzanliegen, wie das Verbot der Pelztierhaltung zu Pelzgewinnung, das Verbot von kommerziellen Tierbörsen, das Verbot von Rodeoveranstaltungen, um nur einige Punkte zu nennen, wurden nicht umgesetzt. Vermutlich war der Druck der Bundesregierung auf die CDU/CSU und FDP regierten Bundesländer so hoch, dass man sich nicht traute, einen Kompromiss über den Vermittlungsausschuss zu suchen. „Angesicht der Tatsache, dass seit mehr als 10 Jahren der Tierschutz in der Verfassung verankert ist und Deutschland immer wieder für sich in Anspruch nimmt, im Tierschutz in Europa eine führende Rolle einzunehmen, ist diese Überarbeitung des Tierschutzgesetztes völlig unzulänglich und wird der Schutzbedürftigkeit der Tiere nicht gerecht“, so Funke weiter. Der BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. wird mehr denn je das Tierschutzengagement der Parteien auf den Prüfstand stellen und anhand von Wahlprüfsteinen den Bürgern eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl im September an die Hand geben.
Bundestag verabschiedet „Reförmchen“ des Tierschutzgesetzes
In der Nacht zu Freitag (14. Dezember 2012) hatte der Bundestag mit Stimmen von Union und FDP die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Tierschutzverbände und selbst das Land Niedersachsen, die Hochburg der Intensivtierhaltung in Deutschland, kritisieren das Gesetz als verfehlt und dem Schutz der Tiere nicht dienlich. So enthält das Gesetz zwar Einschränkungen für Nutztierhalter, wie ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Diese treten allerdings erst 2019 und nicht, wie von Ministerin Ilse Aigner (CSU) ursprünglich vorgesehen, schon 2017 in Kraft. Auch die Beibehaltung des Pferdebrandes wird von Tierschutzseite heftig kritisiert. Ursprünglich beabsichtigte Aigner ein Verbot dieser Kennzeichnungsmethode. Jetzt soll erst 2019 eine Narkosepflicht eingeführt werden.
In der Debatte zum Tierschutzgesetz protestierten die Oppositionparteien heftig. Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerien Renate Künast (Grüne) nannte den Beschluss einen „Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern“.
Die tierschutzpolitischen Sprecher der Regierungsparteien, Dieter Stier (CDU) und Michael Goldmann (FDP) verteidigten die Gesetzesänderung. Strengere deutsche Standards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von bäuerlichen Arbeitsplätzen. Bereits jetzt schon würde den Landwirten viel abverlangt, die Bundesregierung müsse sich für gleiche Tierschutzstandards in der EU einsetzen, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Landwirte zu vermeiden.
Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. zeigte sich zutiefst enttäuscht. „Mit dem Reförmchen des Tierschutzgesetzes wurde eine große Chance vertan, den Tieren den Schutz zu verschaffen, der ihnen spätestens seit Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung zusteht“, so BVT-Präsidentin Astrid Funke. „Wir setzen auf die Zusage von SPD und Grüne, bei Übertragung der Regierungsverantwortung nach der Bundestagswahl, eine neue große Reform des Tierschutzgesetzes in Angriff zu nehmen“.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Tierschutznovelle steht auf der Kippe (12.11.2012)
Die Novelle des Tierschutzgesetzes steht auf der Kippe. Wie berichtet, wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vergangene Woche im Ernährungsausschuss abgesetzt. Damit fielen auch die geplanten Lesungen des Gesetzes im Bundestag aus. Zwar hatten sich die Fachpolitiker von Union und FDP zuvor nach schwierigen Verhandlungen auf einen Änderungsantrag verständigt, jedoch soll die CSU Vorbehalte gegen die geplanten Korrekturen gehabt haben, ist zu hören. Unter anderem seien die Bayern nicht mit der weiteren Zulassung des Schenkelbrands beim Pferd und der Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 einverstanden, heißt es. mehr...
Endspurt bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes

Berlin/Moers, den 18. Oktober 2012: Anlässlich der Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages demonstrierte gestern der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. (BVT) für umfangreiche Nachbesserungen bei dem vorliegenden Novellierungsentwurf. Nach Auffassung des BVT hinkt der Gesetzentwurf weit hinter den notwendigen Schutzbestimmungen für die Tiere hinterher. Derzeit werden sogar kleine Verbesserungsansätze, wie das Verbot des Heißbrandes bei Pferden, wieder in Frage gestellt.
„Es ist beschämend, wenn einige Volksvertreter weiterhin den Heißbrand bei Pferden verteidigen, obwohl den Tieren bei dieser Kennzeichnung schwere Verbrennungen zugefügt werden und mit dem Mikrochip tierfreundliche Alternativen zur Kennzeichnung von Pferden zur Verfügung steht“, so Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des Bundesverbandes Tierschutz bei der Demonstration in Berlin.
Die Kritik des BVT richtet sich aber auch auf unzureichende Regelungen bei den Tierversuchen, bei der Haltung landwirtschaftlicher Tiere und bei den Qualzuchten. So enthält der Gesetzentwurf derzeit keine Zielbestimmung, auf Tierversuche schrittweise zu verzichten und Alternativmethoden stärker zu fördern. Auch fehlt ein expliziertes Verbot von Versuchen an Menschenaffen, obwohl dieses selbst nach EU-Recht rechtlich möglich ist. Gleiches gilt für die Festlegung einer Schmerz-Leidensgrenze, ab der Tierversuche nicht durchgeführt werden dürfen.
Bei den landwirtschaftlichen Tieren sollen weiterhin schmerzhafte Manipulationen möglich sein, um sie an die Haltungssysteme anzupassen. Lediglich die betäubungslose Kastration bei Ferkeln soll ab dem Jahr 2017 verboten werden. Auch im Bereich der Qualzuchten bleibt der Gesetzentwurf ungenau. Statt klare Kriterien zu benennen, ab welchen Merkmalen ein Tier als Qualzucht einzustufen ist, bleibt der § 11 b in seiner Formulierung unpräziese. Dem Vollzug ist damit nicht geholfen.
„Mit unserer Demonstration vor dem Bundestag wollen wir die Volksvertreter nochmals an ihre Verantwortung, die sie auch gegenüber den Tieren haben, erinnern. Jetzt haben sie die Möglichkeit, aus einem „Tiernutzgesetz“ ein wirkliches Tierschutzgesetz zu machen. Diese Chance darf nicht ungenutzt bleiben“, mahnt Dr. Styrie an.
Chance für bessere gesetzliche Regelungen für die Tiere nicht verspielen - BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. fordert umfangreiche Nachbesserung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober kritisiert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. die zögerliche Haltung der Bundesregierung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht müssen verschiedene Regelungen im Bereich der Tierversuche im deutschen Tierschutzgesetz angepasst werden.
Statt die Chance zu nutzen und zugleich weitreichende notwendige Schutzbestimmungen auch für landwirtschaftlich gehaltene Tiere und / oder Heimtiere in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, bleibt der Novellierungsentwurf von Ministerin Aigner im Kleinen stecken. So sollen weiterhin die sogenannten Nutztiere an die Haltungssysteme angepasst werden dürfen, indem ihnen die Schwänze abgeschnitten, die Hornanlagen ausgebrannt, die Schnäbel kupiert und die Zähne abgeschliffen werden. Lediglich bei der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln plant die Bundesregierung ein Verbot ab dem Jahr 2017. Notwendige klare Regelungen zum Verbot von Qualzuchten fehlen im Gesetzentwurf genau so wie ein Verbot der Sodomie.
„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Möglichkeit ungenutzt lässt, aus dem derzeitigen „Tiernutzgesetz“ ein Tierschutzgesetz zu machen, das diesen Namen auch verdient“, kommentiert Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. das Verhalten der Regierung. Auch der Bundesrat hat den Entwurf als unzureichend kritisiert und über 50 Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingebracht.
Trotz des engen Zeitfensters, bis Ende des Jahres soll das Novellierungsverfahren abgeschlossen sein, wird der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. seine Möglichkeiten weiter nutzen, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen.
Unsere Kernforderungen sind:
-
artgerechte Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Tiere, insbesondere für Puten, Kaninchen und Milchkühe verbindlich festzulegen
-
jegliche Manipulation an Tieren, um diese an die Haltungsbedingungen anzupassen, zu verbieten
-
ein Nachstellverbot von Wildtieren in Zirkussen aufzunehmen
-
verbindliche Regelungen zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen
-
das Schächten von Tieren auf wenige Ausnahmen zu beschränken und eine Kurzzeitbetäubung verbindlich vorzuschreiben
-
Alternativmethoden zu Tierversuchen stärker zu fördern.
„Unsere ethische Verantwortung gegenüber den Tieren als Mitgeschöpfen muss sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln. Halbherzige Regelungen werden wir daher nicht hinnehmen. Wir erwarten ein klares Bekenntnis zum Schutz der Tiere und somit eine inhaltliche Aufwertung des Staatsziels Tierschutz, das seit 2002 in unserer Verfassung festgeschrieben ist“, so Funke abschließend.
Hintergrundservice für die Presse
Stichwort Welttierschutztag
Der 4. Oktober, der Tag des Heiligen Franziskus von Assisi, wurde international zum „Welttierschutztag" ausgerufen.
Franz von Assisi war Begründer des Ordens der Franziskaner und Schutzpatron der Tiere. Er sah das Tier als lebendiges Geschöpf Gottes. Er wurde zwei Jahre nach seinem Tode, am 4. Oktober 1228, heilig gesprochen.
Der Schriftsteller und Tierfreund Heinrich Zimmermann plädierte 1924 vor Berliner Tierschützern für die Einführung des Welttierschutztages. Im Jahr 1925 fand dann der erste Tierschutztag im Berliner Sportpalast statt. Zum weltweiten Ereignis wurde dies aber erst am 8. Mai 1931. An diesem Tag wurde dem Antrag Zimmermanns auf dem internationalen Tierschutzkongress in Florenz offiziell stattgegeben.
Bundesverband Tierschutz kritisiert einseitige Interessensvertretung der Bundesministerin Ilse Aigner zugunsten der Geflügellobby
Berlin/Moers, 8. März 2012: Auf der gestrigen Sitzung des Ausschuss des Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hätte eine seit langem
andauernde Auseinandersetzung über die Laufzeiten der Kleingruppenhaltung von Legehennen beigelegt werden können. Zur Diskussion standen die Laufzeiten auf das Jahr 2023 bzw. in Härtefällen auf 2025
zu begrenzen. Ministerin Aigner war im letzten Jahr mit ihren Vorstellungen, die Kleingruppenhaltung bis zum Jahr 2035 zu ermöglichen, an der Ablehnung des Bundesrates gescheitert. Daraufhin wurde
unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ein Kompromiss mit der Laufzeit bis 2023 bzw. 2025 erarbeitet, der auch die Zustimmung der Mehrheit des Bundesrates fand. [weiter...]
Tierschutz-Verbandsklage in NRW – Hoffnung auf baldige Einführung
Berlin/Moers, den 14.11.2011: Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen steht kurz bevor. Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, soll das Gesetz Anfang 2012 verabschiedet werden. Am 30.November findet noch eine Anhörung im Umweltausschuss statt, zu der der uns befreundete Bundesverband Menschen für Tierrechte eingeladen ist.
„Obwohl die Aussichten auf die erfolgreiche Einführung der Tierschutz-Verbandsklage gut stehen, müssen wir auf den letzen Metern alle Kräfte mobilisieren, denn die Gegner der Verbandsklage rüsten nochmals auf.“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des Bundesverband Tierschutz. Insbesondere die Tierversuchslobby befürchtet massive Behinderung der Tierversuchsforschung in NRW.
Um der Landesregierung den Rücken zu stärken, hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte eine Online-Petition eingerichtet, in der die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage gefordert wird. Die gesammelten Unterschriften dieser Petition sollen rechtzeitig im Vorfeld der Abstimmung dem zuständigen Minister übergeben werden.
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Petition: openpetition.de
Verwahrloste, gequälte Pferde: Rentner zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Dortmund hat einen 79jährigen Rentner wegen "Quälens von Wirbeltieren" zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Täter hatte seine fünf Haflinger im
Stall völlig verwahrlosen lassen. Die Tiere standen bis zum Bauch in der Gülle. Der Fall hatte im Juni des vergangenen Jahres für großes Aufsehen gesorgt. Zudem darf der Rentner nie wieder Pferde
halten und muss 1.800€ Geldbuße an die Tierschutzorganisation Arche 90 zahlen. Die Tierschützer hatten die Pferde unter dramatischen Bedingungen geborgen.
EU Handelsverbot für Robben-Produkte tritt in Kraft
Nach Mexiko und den USA hat nun auch die EU den Handel mit Robbenerzeugnissen verboten. Das Gesetz wurde am 28.07.2009 verabschiedet und tritt ab der Fangsaison 2010 in Kraft. Ausnahmeregelungen gibt
es für Inuit-Gemeinschaften in Grönland und Kananda, die von alters her von der Robbenjagd leben. Auch Produkte aus der traditionellen Robben-Jagd der Inuit dürfen daher weiterhin in der EU gehandelt
werden.
Bis zuletzt hatte die kanandische Regierung mit allen Mitteln versucht, die EU umzustimmen. Aber der Ministerrat der EU hat auch dem Druck der Tierschützer, vieler Bürgerinnen und Bürger und
verschiedener Parteien nachgegeben, und sie in ihrem Anliegen gestärkt.
Der Bundesverband Tierschutz e. V. begrüßt diese Entscheidung des EU-Ministerrates sehr. Der Tierschutz ist dem Ziel, die barbarische Abschlachtung der Robben zu beenden, ein großes Stück näher
gekommen.
Verbot der Einfuhr von Katzen- und Hundefellen in Kraft getreten
Seit dem 31. Dezember 2008 sind das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen in der Europäischen Gemeinschaft verboten. (weiter...)
Karlsruhe bestätigt Einfuhrstopp für so genannte Kampfhunde
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigten am 16. März 2004 das Einfuhrverbot für sog. Kampfhunde. [weiter...]
Höchststrafe für Tierquäler sollte zehn Jahre betragen
„Bild am Sonntag“ veröffentlichte am 26. Oktober 2004 folgendes Interview. [weiter...]
Fundtiere und Tierheim
Findet jemand ein streunendes Haustier und bringt er dieses zum nächsten Tierheim, so ergibt sich eine Fülle von nicht unkomplizierten Rechtsproblemen, die teilweise im privaten, teilweise im
öffentlichen Recht angesiedelt sind. [weiter...]
EU-Aktionsplan für Tierschutz
Im Januar dieses Jahres hat die Europäische Kommission einen Arbeitsplan mit dem viel versprechenden Titel: „Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 bis 2010“
vorgelegt. [weiter...]
Bundesverband Tierschutz fordert Verbandsklage auf Bundesebene
Die Bundesregierung wurde durch den BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ zur Umsetzung eines von den Tierschutzverbänden schon seit langem verfolgten Vorhabens aufgefordert, nämlich das Verbandsklagerecht für
anerkannte Tierschutzverbände auf Bundesebene einzuführen. [weiter...]
Bundesverband Tierschutz e.V. zum Schächturteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seiner Entscheidung vom 23. November 2006 aus Sicht des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ den Sinn der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung
unterlaufen. [weiter...]
Stellungnahme zum Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums von März 2008
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat im März 2008 ein Rundschreiben an die für den Tierschutz
zuständigen Obersten Landesbehörden gesandt, in welchem der Versuch unternommen wird, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich des Begriffs der "uneingeschränkt nutzbaren Fläche" durch
Auslegung einen Sinn zu geben, der den hennenhaltern bei der so genannten Kleingruppenhaltung höhere als die von der Verordnung zugelassenen Besatzdichte ermöglichen und damit einen wirtschaftlichen
Vorteil verschaffen soll, für die Tiere hingegen eine weitergehende Beeinträchtigung bedeuten würde. [weiter...]
Rechtstipps
Urteil - Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt
Mieter dürfen nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf einen kleinen Hund haben, wenn sich alle Mitbewohner und Nachbarn damit einverstanden erklären, auch wenn dies laut Mietvertrag
verboten ist. [weiter...]
Haftung bei Fehlern des Tierarztes
Bei Inanspruchnahme eines Tierarztes kommt, ebenso wie in der Humanmedizin, ein so genannter Dienstvertrag zustande. [weiter...]
Untermieter auf vier Pfoten – Der Vermieter darf Kleintiere nicht verbieten
Auf Wohnungssuche mit einem Meerschweinchen? Kein Problem, Kleintiere wie Kaninchen, Ziervögel und Fische dürfen in jeder Wohnung gehalten werden. Dazu werden auch harmlose Echsen und ungiftige
Schlangen gerechnet. [weiter...]
Pferd mit frischem Heu "totgefüttert" - Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen.
Das weit verbreitete Füttern fremder Tiere kann sehr teuer werden. Nach einem Grundsatzurteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist das Füttern fremder Pferde mit frischem Heu einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Pferdebesitzers. [weiter...]
Bundesverfassungsgericht kippt Legehennenverordnung
In einer vom Bundesverband Tierschutz ausdrücklich begrüßten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Legehennenverordnung für rechtswidrig erklärt. 2.12.10
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Bundesverband Tierschutz e.V.
