Die Aktuelle Ausgabe 2/2025
Informieren Sie sich, was der BVT für Tiere tut, für welche Ziele der Verband kämpft und wie Sie dabei aktiv mithelfen können.
Wir kritisieren die Entscheidung der FEI scharf. Der Weltreiterverband hatte auf seiner Generalversammlung in Hongkong entschieden, die No-Blood-Rule zu kippen. Diese Regelung besagt, dass Pferde nicht an Wettkämpfen teilnehmen dürfen, wenn sie bluten.
Mit 56:20 Stimmen überwogen die Befürworter - und damit gehört die No-Blood-Rule der Vergangenheit an. Das bedeutet, dass Pferde mit Blut an den Flanken oder Nüstern künftig in Wettkämpfen starten können, denn, so die Argumentation: "Das Blut kann auch eine unbedeutsame Ursache haben".
Die Argumentation ist so verlogen wie der gesamte Reitsport von Skandalen durchzogen ist. Und immer wieder geht es um Menschen, die ihre Pferde schlagen, peitschen, mit drakonischen Methoden "ausbilden", ihnen Höchstleistungen abverlangen, die nicht dem Wohl des Pferdes dienen, sondern dem eigenen Prestige.
Die FN, der Reiterliche Verband in Warendorf, hatte sich gegen das Streichen der No-Blood-Rule ausgesprochen - vergeblich.
Die Vorweihnachtszeit ist für die Verkäufer von Tierkindern, besonders aber jungen Hunden, Katzen uund Kaninchen eine luktrative Zeit.
Viele Eltern geben dem Wunsch ihrer Kinder nach einem Haustier unter dem Weihnachtsbaum nach - trotz aller Gründe, die objektiv dagegen sprechen wie zu wenig Zeit und Kapazitäten, sich zum Beispiel um einen heranwachsenden Hund zu kümmern.
Gerade die Welpenverkäufer wissen um die emotionale Bedeutung des Weihnachtsfests und präsentieren ihre Hunde- und Katzenjungen auf den entsprechenden Online-Plattformen als künftige Familienmitglieder.
Obwohl Tierschutzorganisationen und seriöse Züchter vor unüberlegten Anschaffungen zum Fest warnen, gibt es leider immer noch genügend Menschen, die den Welpenhändlern auf den Leim gehen. Dass viele lebende "Weihnachtsgeschenke" wegen "Überforderung" oder anderer Gründe später weiterverkauft oder im Tierheim landen, ist bekannt.
Die Geflügelwirtschaft hat die Verbraucher vor dem offiziellen Start des Gänseessens beruhigt. Das Angebot an Gänsen im Handel sei gesichert und die Tiere auf das Vogelgrippe-Virus zuvor getestet. Wie das bei jedem einzelnen Tier ermöglicht werden konnte, bleibt allerdings ein Rätsel.
Doch die Konsumenten halten an ihrer Gewohnheit fest, ab dem 11. November Gänsefleisch zu essen oder auswärts im Restaurant zu bestellen. Teilstücke von Gänsen in den Tiefkühltruhen müssen nicht deklariert werden und können aus Qualhaltungen stammen. Nur wenn auf den Etiketten ausdrücklich auf die deutsche Herkunft, die Freiland- bzw. Biohaltung verwiesen wird, können Verbraucher sicher sein, kein Tier vor sich zu haben, dem die Federn lebendig gerupft wurden oder das für die Stopfleberproduktion leiden musste.
Unser Rat: Verzichten Sie auf Gänsefleisch - unabhängig von der Tradition und bisherigen Gewohnheit.
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