Puten
Weihnachtsbraten Pute?
Gerade gesundheitsbewusste Verbraucher greifen lieber zu Geflügel, besonders Putenfleisch steht hoch im Kurs. Für die Tiere bedeutet das neben der Intensivierung ihrer Haltung eine besonders gnadenlose Selektion auf hohe Mastleistungen. Um große Schnitzel zu erhalten, hat man die Bemuskelung der Brust so unnatürlich gesteigert, dass Mastputen heute nicht mehr in der Lage sind, sich auf natürliche Weise fortzupflanzen. Sie müssen künstlich besamt werden.
Ein wilder Truthahn erreicht mit 26 Wochen sein Endgewicht von 7 kg, die Brustmuskulatur macht dann etwa 14 Prozent des Körpergewichts aus. Hähne der in Europa gängigen Mastputen erreichen in nur 22 Wochen 19,5 kg, und bis zu 28 Prozent des Gewichts besteht aus Brustmuskeln. Auch bei Puten kann die Skelettentwicklung nicht mehr Schritt halten. Mit zunehmendem Alter und Gewicht zeigen immer mehr Tiere Verkrüppelungen der Beine, die bis zur totalen Bewegungsunfähigkeit reichen. Solche Tiere können sich kaum noch artgerecht verhalten, sind in den Rangkämpfen mit ihren Artgenossen chancenlos und werden tot gepickt. Um dieses so genannten Kannibalismus’ Herr zu werden, greifen Putenerzeuger zu der umstrittenen Methode des Schnabelkürzens mit Laserstrahlen oder rot glühenden Drähten – ohne Betäubung. Tierschutzrechtlich zulässig wäre allenfalls das Kürzen der Hornspitze des Schnabels. Nachteil: Sie wächst innerhalb weniger Wochen nach, die Prozedur müsste mehrfach wiederholt werden. Ein Blick in Putenställe zeigt; Nicht nur das Schnabelhorn, auch Knochen und Nervenstränge werden amputiert. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Tiere dadurch bis an ihr Lebensende Schmerzen leiden.
Solche Probleme spielen für die British United Turkeys, Europas bedeutendster Putenzuchtorganisation, keine Rolle. Ihr Zuchtziel lautet unverdrossen: Weitere Steigerung von Wachstumsgeschwindigkeit und Mastendgewicht. Nach bislang noch unbestätigten Informationen steht eine schnelle Patentierung für die Putenmast bevor: Mit Hilfe von Viren soll der genetische Bauplan für Rinderwachstumshormon in das Erbgut von Mastputen eingeschleust werden, um die Gewichtszunahmen weiter zu steigern. Die geschilderten Beispiele erfüllen nach Meinung von Experten längst den Tatbestand der Tierquälerei.
Der §11 b Abs. (1) des Deutschen Tierschutzgesetzes spricht dazu eine klare Sprache: „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“
Der Haken an dem Paragrafen: Er wird bislang nicht auf Nutztiere angewandt; die dafür notwendigen Rechtsverordnungen werden vom Bundeslandwirtschaftsministerium seit Jahren verschleppt. Bislang fehlt offenbar der nötige Handlungsdruck, weil die meisten Verbraucher nicht wissen oder nicht wissen wollen, was sich hinter verschlossenen Stalltüren abspielt.
Auszugsweise Ch. Kossin / A. Tacke
Verzichten Sie deshalb auf den traditionellen Putenbraten aus quälerischer Haltung zu Weihnachten und in Zukunft!
Putenhaltung –
artgerecht im Freiland!
Bundesverband Tierschutz e.V.
