Konzernchef Tönnies rät Landwirten zu Korrekturen in der Schweinemast

Surwold 15.05.2013: Der Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Tönnies Fleisch, Clemens Tönnies, rief  bei einem Fachgespräch des CDU-Kreisverbandes Aschendorf-Hümmli Schweinehalter zum Umdenken auf.
Um den Mastschweinen mehr Platz zu bieten, sollte die Tiere zukünftig die Möglichkeit bekommen, einen Auslauf aufzusuchen. Mit dieser Idee sei er zwar in seiner „landwirtschaftlichen Abteilung“ auf eine Reihe von Vorbehalten gestoßen, so Tönnies, aber „es müssen Lösungen gefunden werden bei denen auch mal um die Kurve gedacht werden muss.“ Zugleich forderte er die Schweinehalter auf, auf das Kastrieren der Eber zu verzichten. Dies sei doch Tierquälerei, so die Bewertung des Konzernchefs.
Und noch eine Empfehlung gab Tönnies den Schweinehaltern mit auf den Weg. Eindringlich mahnte er die Produzenten, Luftwäscher in die Ställe einzubauen. Das erhöhe die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Es wird Ihnen hinterher auf die Füße fallen, wenn Sie nicht etwas gegen den Geruch machen.“ Das sei zwar eine Mehrbelastung, aber dennoch gut investiertes Geld.
Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ begrüßt die Forderungen des Fleischkonzern-Chefs Clemens Tönnies nach einem Umbau der Schweinehaltung auf mehr Tier- und Umweltschutz. Eine Schweinehaltung auf Stroh und mit begrenztem Auslauf können mittelständisch-bäuerliche Strukturen viel besser als große Agrarfabriken umsetzen. Würden die errechneten Mehrkosten von ca. 20 € je Schwein durch höhere Vermarktungspreise kompensiert, wäre dies ein wichtiger Schritt, um den Tierschutz voran zu bringen und die bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland zu stärken.

Forschung ja – Aber ohne Tierversuche

Berlin, 24. April 2013: Anlässlich des internationalen Tags des Versuchstieres am 24. April mahnt der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. ein Umdenken bei der Forschungsförderung an. Statt an grausamen Tierversuchen festzuhalten, müsse ähnlich wie in der Energiepolitik auch bei Tierversuchen ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt und nachhaltig in die Erforschung alternativer Versuchsverfahren investiert werden.

Mit großer Sorge betrachtet der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. den seit Jahren kontinuierlichen Anstieg der Tierversuchszahlen in Deutschland. Von 2010 auf 2011 stiegen die Versuchstierzahlen um gut 55.000 auf insgesamt 2.911.705 Tiere an. Wie aus der jetzt veröffentlichten Bundesstatistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht, ist der Anteil der Mäuse in 2011 gegenüber dem Vorjahr um rund 73.000 auf 2.036.606 Tiere angestiegen. Die Maus bleibt damit das am häufigsten verwendete Versuchstier, danach folgen Ratte (403.490), Fisch (199.758) und Kaninchen (87.700) und Schwein (15.633). Grund für die Steigerung ist insbesondere der verstärkte Einsatz von transgenen Tieren, ein Trend, der sich auch in anderen europäischen Staaten seit mehreren Jahren abzeichnet. Diese Entwicklung zu Lasten der Tiere muss endlich gestoppt werden.

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ fordert die Bundesregierung auf, ähnlich wie in der Energiepolitik, entschlossen auch bei den Tierversuchen eine Trendwende zu vollziehen und nachhaltig die Entwicklung von Ersatzmethoden zum Tierversuch weiter zu fördern.

„Anstatt an Tierversuchen festzuhalten und Unsummen zur Finanzierung grausamer Tierversuche im Bereich von Biomedizin oder Gentechnologie auszugeben, sollte die Bundesregierung die Weltspitze bei tierversuchsfreien Untersuchungsmethoden anstreben. Dies würde dem Wirtschaftsstandort Deutschland, der nicht zuletzt dem Staatsziel Tierschutz verpflichtet ist, besser zu Gesicht stehen“, fordert Astrid Funke, Präsidentin des Bundesverband Tierschutz.

Großdemonstration gegen Tierversuche – BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ fordert Stärkung der Alternativmethoden

Berlin, 20. April 2013: Auf Initiative des „Bündnis Tierschutzpolitik Berlin“ und des Deutschen Tierschutzbundes fand im Rahmen der Aktionswoche gegen Tierversuche eine Groß-Demonstration statt, an der sich auch der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ beteiligte.
Etwa 2.000 Teilnehmer folgten dem Aufruf und forderten in einem imposanten Demonstrationszug, der sich vom Brandenburger Tor quer durch die City bis zum Alexanderplatz auf den Weg machte, die Abschaffung von Tierversuchen. Bundesweit sterben immer noch jedes Jahr etwa 3 Millionen Tiere in Laboren, obwohl es für viele der gängigen Versuche bereits tierfreie Testmethoden gibt. Diese werden jedoch zu schleppend gesetzlich anerkannt und angewandt.

Insbesondere Berlin nimmt im Bereich des Verbrauchs von Tieren in Tierversuchen eine „Spitzenstellung“ ein. Mehr als 375.000 Tiere werden jährlich im Rahmen der Forschung verbraucht. Hinzu kommen nochmals die Tiere, die zur Vorratshaltung gebraucht werden und am Ende auch getötet werden.

Und die Zahlen der Versuchstiere werden weiter ansteigen. Mit dem Neubau am Max-Delbrück-Centrum auf dem Campus Berlin-Buch, entsteht eines der größten Tierversuchslaboratorien in Deutschland. Gefördert mit rund 24 Millionen Euro öffentlicher Gelder. Unverständlich für den BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ, denn im Berliner Koalitionsvertrag von SPD/CDU steht: „Die Koalition wird sich für die Einschränkung von Tierversuchen einsetzen und verstärkt tierversuchsfreie Forschungsmethoden fördern.“

Im Rahmen der Demonstration forderten das Bündnis Tierschutzpolitik Berlin und alle Teilnehmer mit Nachdruck dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden und verstärkt tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu fördern, anstatt weiter in Tierversuche und neue Labore zu investieren.

Was sind eigentlich Schliefanlagen?

"Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird seit Jahren zwischen Klein Schneen und der A38 eine Schliefanlage – ein künstlichen Bau mit Absperrvorrichtungen - zur Ausbildung von Jagdhunden unterhalten. Die Hunde werden an lebenden Füchsen abgerichtet, die zu diesem Zweck gefangen und in Käfigen eingesperrt werden." - Weitere Information dazu erhalten Sie auf der Homepage vom Tierschutzverein Friedland e.V..

Der Tierschutzverein Friedland e.V. versucht diese Schliefanlage zu schließen - u.a. mit einer Online-Petition.

Bitte unterstützen Sie den Tierschutzverein Friedland e.V. und unterschreiben Sie die Petition.

Zur Petition gelangen Sie hier .

Falls Sie bei facebook angemeldet sein sollten, dann gelangen hier Sie zur facebook-Seite vom Tierschutzverein-Friedland e.V. Dort können Sie die Informationen natürlich auch `teilen´.

 

Der Bundesverband Tierschutz e.V. unterstützt die Petition.

Kastration von Katzen - Ein aktiver Beitrag zum Tierschutz

Berlin/ Moers, 16.04.2013: Endlich ist er da, der lang ersehnte Frühling. Bei Sonnenschein und warmen Temperaturen lebt die Seele von Mensch und Tier auf. Stimuliert durch die langen Sonnnentage beginnt bei nicht kastrierten Katzen die Hochphase der sexuellen Aktivität – mit den bekannten Folgen. Eine Vielzahl von Katzenwelpen wird geboren, für die sich niemand zuständig fühlt. Ohne menschliche Fürsorge verelenden die Tiere schnell. Sie leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, haben Parasiten und sind chronisch unterernährt. Wegen des fehlenden Sozialkontaktes zum Menschen, insbesondere in der Prägungsphase der ersten Lebenswochen, bleiben die Tiere den Menschen gegenüber äußerst scheu und sind daher auch kaum in menschliche Obhut zu vermitteln. Eine Spirale des Elends, die nur durch die konsequente Kastration von Freigängerkatzen und wild lebenden Tieren durchbrochen werden kann. weiter...

Bündnis 90/Die Grünen präsentieren Entwurf ihres Wahlprogramms

Berlin, 04.04.2013: Gegen "Massentierhaltung", strengere Haltungsvorschriften und eine umgestaltete Agrarförderung. Das sind einige Punkte aus dem Wahlprogramm, das die Grünen jetzt vorgelegt haben. weiter...



Hilferuf unseres Mitgliedsvereins A.A.A.A. de Loulé in Portugal - Wirtschaftskrise trifft auch das Tierheim

Berlin, 27.03.2013: Kurz vor Ostern erreichte uns ein dringender Hilferuf unseres langjährigen Mitgliedsvereins und Tierheims aus Loulé. Die wirtschaftliche Rezession in Portugal trifft nun auch die Tiere. Da die Gemeinden und Städte die vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Tierheim nicht erbringen und private Spenden immer spärlicher fließen, befindet sich das Tierheim in einer akuten Notlage. Ohne die Unterstützung aus dem Ausland könnte das Tierheim bereits in Kürze vor dem Aus stehen.

 

Wir können und dürfen es nicht zulassen, dass die langjährige erfolgreiche Arbeit unseres Mitgliedsvereins für die leidenden Tiere an der Algarve, die Tausenden schutzbedürftigen Tieren das Leben gerettet hat, nachhaltig gefährdet ist. Ohne Hilfe aus dem "wohlhabenden" Ausland kann das arme Portugal auch und gerade im Tierschutz nicht auskommen, weshalb wir gerne die Bitte unseres Mitgliedsvereins um hilfreiche Spenden weiterleiten. Solche können an den Bundesverband mit dem Zusatz "Tierheim Loulé" oder unmittelbar auf das Konto des Vereins in Portugal erfolgen.

 

Bundesverband Tierschutz e.V.

Sparkasse am Niederrhein

BLZ: 354 500 00

Konto-Nr. 122 401 5170

 

oder

 

Tierheim Loulé:      

Assoc. Amigos Animais Abandonados,

Banco Espirito Santo,

IBAN : PT50 0007 0247 0007 7000 0046 3 ;

BIC : BESCPTPL

 

Das Tierheim präsentiert sich nun auch auf facebook

Osterrundschreiben 2013

Ostern steht kurz vor der Tür. Damit endet für viele Menschen eine selbst auferlegte Fastenzeit. Manche verzichten in der Zeitspanne zwischen Karneval und Ostern bewusst auf Süßigkeiten, andere meiden den
Alkohol und wiederum andere nutzen die Fastenzeit, um bewusst auf den Verzehr von Fleisch zu verzichten.

Besonders letzteres kann ein guter Einstieg in die vegetarische Ernährung sein. Fleischlos zu leben bedeutet zwar, auf ein Lebensmittel zu verzichten, es bedeutet aber nicht zwangsläufig, auf kulinarischen Genuss zu verzichten. Vielfältig ist das Angebot vegetarischer Rezepte in speziellen Kochbüchern
oder auch im Internet. Per Mausklick können in Sekundenschnelle Kochvorlagen für zauberhafte Gerichte gewonnen werden.

Das Osterrundschreiben 2013 können Sie lesen wenn Sie untenstehende pdf-Datei öffnen.

Osterundschreiben 2013 .pdf
PDF-Dokument [3.5 MB]

Der Verbraucher hat die Qual der Wahl

Die Liste der Fleischlabel ist lang und immer wieder kommen neue hinzu. Für den Verbraucher ist es kaum mehr möglich, die Vielzahl der Siegel zuzuordnen, geschweige denn die Kriterien zu kennen.

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. möchte mit diesem Informationsblatt den Verbrauchern Hilfestellung geben, die bei ihrem Einkaufsverhalten bewusst Fleisch von Tieren kaufen möchten, die artgerecht gehalten wurden. Aus der Vielzahl der Auslobungen haben wir die uns wichtig erscheinenden zusammengestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie wenn Sie untenstehende pdf-Datei öffnen.

Informationsblatt Labels.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]

BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ appelliert zu Ostern an Verbraucher: Kaufen Sie keine gefärbten Ostereier und kein Fleisch gequälter Mastkaninchen!

Berlin, 26.03.2013:. Zum bevorstehenden Osterfest appelliert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. (BVT) an die Verbraucher, keine gefärbten Eier zu kaufen, da wegen der fehlenden Herkunftskennzeichnung unklar ist, ob diese Eier aus der tierquälerischen Käfighaltung (Kleingruppenhaltung) stammen. Zudem bittet der BVT die Verbraucher, auf den Kaninchenbraten zu verzichten, da das Fleisch zumeist auch aus nicht tiergerechter Haltung stammt.

 

Der BVT empfiehlt, Eier selber zu färben und hierfür ausschließlich Eier aus tiergerechten Haltungssystemen zu kaufen. Das sind die Eier mit der Kennzeichnung 0 für Bio-, 1 für Freiland- und 2 für Bodenhaltung. Bei bereits gefärbten Eiern besteht keine Kennzeichnungspflicht der Herkunft, sodass Verbraucher keine Sicherheit haben, ob diese Eier auch aus artgerechten Haltungssystemen stammen.

 

Aus der nicht tiergerechten Käfighaltung stammt zumeist der zu Ostern so beliebte Kaninchenbraten. Eingepfercht in viel zu engen Drahtgitterkäfigen, bei viel zu hohen Besatzdichten warten die Tiere in riesigen Mastbetrieben auf ihren Tod. Hoppeln, sich Aufrichten oder Männchenmachen – also alle arttypischen Verhaltensweisen – sind den Mastkaninchen in dieser Massentierhaltung nicht möglich.

Tierhaltung nicht per se verboten - BGH entscheidet pro Hund und Katz

20. März 2013: Hunde und Katzen in Mietwohnungen dürfen nicht generell durch den Vermieter verboten werden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entscheidet der Bundesgerichtshof. Erforderlich ist demnach vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall.

 

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Vermieter die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und auch nur dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen (Az.: VIII ZR 168/12). Pauschale Verbotsklauseln in einem Mietvertrag sind demnach unwirksam, wie der BGH mitteilt.                                                                                                                                       mehr...

BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. begrüßt entschlossener Einsatz des Veterinäramtes Neuruppin zur Rettung von 160 Pferden

Berlin, 21.03.2013: Seit Monaten fristeten 160 Pferde in Linow (Kreis Ostprignitz-Ruppin) ein erbärmliches Dasein: Ohne ausreichende Futtergrundlage und Wasser, ohne Witterungsschutz und ohne Trennung der Tiere in Hengste und Stuten spielten sich auf den Weiden Dramen ab, die ihresgleichen suchten. Zuletzt war der Ernährungszustand vieler Tiere so erbärmlich, dass die Tiere in ihrer Not begannen, ihren eigenen Kot zu fressen. Am 13. März 2013 setzte das Veterinäramt Neuruppin mit einer groß angelegten Beschlagnahmung den tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen ein Ende. Gegen den Willen der Halter beschlagnahmte das Amt die gesamte Herde und brachte sie an anderer Stelle unter. Seither werden die Tiere aufgepäppelt und tierärztlich versorgt. Die Kosten der Beschlagnahmung, die auf rund 150.000 € veranschlagt wird, soll über den Verkauf der Tiere wieder reingeholt werden. Sichergestellt ist, dass der Halter die Tiere nicht zurück bekommen wird.

 

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. begrüßt das engagierte Eintreten des Veterinäramtes Neuruppin ausdrücklich. Bereits vor Wochen hatte der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ  e.V. mit dem Fernsehsender RBB vor Ort recherchiert und die Tiere in einem erbarmungswürdigen Zustand vorgefunden. Das hinzugezogene Veterinäramt erließ daraufhin weitreichende Maßnahmen zur Sicherstellung einer artgerechten Haltung der Tiere, die von den Besitzern aber nicht umgesetzt wurden.

 

„Eine Beschlagnahmung der Tiere war richtig und im Grunde seit langem überfällig. Wir sind froh, dass durch das konsequente Handeln des Veterinäramtes eine Tierträgödie beendet wurde, die in ihrem Ausmaß bundesweit sicher ihres gleichen sucht“, so Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V.

 

Einen Beitrag des rbb finden Sie hier .

 

Erfolg: Endgültiges Aus für Tierversuche in der Kosmetik

Berlin. 11. März 2013: Seit dem heutigen Tag dürfen in der EU keine Kosmetikprodukte mehr verkauft werden, die mit Hilfe von Tierversuchen hergestellt wurden. Der BUNDESVERBAND TIESCHUTZ e.V. freut sich über diesen Erfolg, immerhin hat sich die Diskussion über die endgültige Beendigung der Tierversuche in der Kosmetik über viele Jahre hingezogen und stand bis zuletzt auch auf der Kippe.

 

Der Ausstieg aus den Tierversuchen in der Kosmetik erfolgte in Etappen. Im September 2004 wurden Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte verboten. Seit März 2009 waren auch Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe sowie die Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und -rohstoffen nicht mehr zulässig. Für drei Endpunkte, nämlich Allergie, Krebs oder Fortpflanzungsschäden gab es allerdings noch eine Ausnahmeregelung, wenn der Tierversuch außerhalb der EU durchgeführt wurde. Dieses Schlupfloch ist nunmehr geschlossen.

„Wir freuen uns über diesen europäischen Erfolg, unsere Forderungen richten sich nun auf ein weltweites Verbot von Tierversuchen in der Kosmetik“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ. In vielen außereuropäischen Ländern sind Tierversuche für Kosmetika weiterhin erlaubt bzw. vorgeschrieben.

Zugleich fordert der Tierschutzverband die EU auf, weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, um Alternativmethoden zu Tierversuchen stärker zu fördern. Mehr als 12 Millionen Tiere sterben jährlich in der EU bei grausamen Tierversuchen. Die Tierversuche für Kosmetik hatten nur einen Anteil von 0,02 Prozent.

Falsche Ökoeier – Glaubwürdigkeit einer Branche steht auf dem Prüfstand

Berlin, 26. Februar 2013: Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein: Millionen Eier aus konventioneller Haltung vor allem aus Niedersachsen sollen nach SPIEGEL-Informationen als angebliche Bio-Eier in den Handel gelangt sein. Die Legehennen sollen zudem in überbelegten Ställen nicht so gehalten und gefüttert worden sein, wie es für die Erzeugung von Bio-Eiern vorgeschrieben ist. Zum Wochenanfang wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen rund 150 Betriebe in Niedersachsen ermittelt und 50 weitere Verfahren an Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt abgegeben hat. Allen Betrieben wird vorgeworfen, systematisch die Ställe überbelegt zu haben und den Hennen keinen oder nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf von 4 Quadratmeter je Henne geboten zu haben. Die Eier hätten somit nicht als Bioware gekennzeichnet werden dürfen. „Durch die kriminelle Betrügerei einiger zumeist agrarindustriell arbeitender Betriebe wird nun eine ganze Branche in Verruch gebracht. Leidtragende sind die ehrlich arbeitenden Bauern, die mit hohem Einsatz und aus tiefster Überzeugung Hennen artgerecht halten und die so gewonnenen Eier zu Recht zu einem höheren Preis verkaufen“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. Der Skandal um die falsche Etikettierung der Eier könnte zur ersten Bewährungsprobe des neuen Landwirtschaftsministers in Niedersachsen werden. „Wir erwarten, dass Minister Meyer alles daran setzt, um das Kontrollsystem in der landwirtschaftlichen Produktion zu intensivieren, damit zukünftig Betrügereien erst gar nicht erfolgen können. Zudem muss den Betrieben, die an dem Betrug beteiligt waren, die Betriebsgenehmigungen entzogen werden. Nur mit harten Sanktionen kann den illegalen Machenschaften begegnet werden“, so Funke weiter.

Fleischverzicht als Konsequenz aus Pferdefleischskandal

Berlin, 15.02.2013: Der Skandal um Pferdefleisch in Fertigprodukten nimmt immer größere Ausmaße an. Nach Frankreich, Großbritannien und Luxemburg wurde nun auch bei in Deutschland verkauften Produkten Pferdefleisch statt Rindfleisch gefunden. So haben die Metro-Tochter Real und die Supermarktkette Edeka bereits Fertiggerichte mit Pferdefleisch entdeckt, die eigentlich nur Rind enthalten sollten. Auch Kaiser's Tengelmann haben Tiefkühllasagne der Marke A&P sicherheitshalber aus dem Verkauf genommen.

 

Neben dem Skandal um umetikettiertes Fleisch wurde bei den Untersuchungen noch ein weiterer Misstand deutlich: Proben des Pferdefleischs aus England enthielt Rückstände des Medikaments Phenylbutazon. Das Mittel wird bei Pferden gegen Entzündungen eingesetzt. Es gilt auch als Doping-Mittel im Pferdesport. Das Fleisch war nicht zum Verzehr zugelassen. Nun sollen 1500 in die EU eingeführte Pferdekadaver und weitere 2500 in Europa geschlachtete Pferde auf diese Rückstände untersucht werden.

 

Der Skandal macht deutlich, dass der Preisdruck im Lebensmittelbereich zwangsläufig zu illegalen Machenschaften führt. Verbraucher sollten hieraus Konsequenzen ziehen und ihren Fleischverbrauch drastisch einschränken oder gänzlich auf Fleisch verzichten.

Eine gute Wahl: Christian Meyer wird Landwirtschaftsminister in Niedersachsen

Berlin, 14.02.2013: SPD und Grüne in Niedersachsen haben sich im Rahmen des Koalitionsvertrages darauf geeinigt, das Ressort des Landwirtschaftsministeriums den Grünen zu übertragen und Christian Meyer zum neuen Landwirtschaftsminister zu benennen. Eine gute Wahl, kommentiert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V., da Meyer bereits im Vorfeld deutlich gemacht hat, wofür die Landwirtschaftspolitik der Grünen in Niedersachsen steht: Man werde stärker als bisher auf die Förderung kleiner und mittlerer Höfe setzen und versuchen, das Höfesterben in Niedersachsen zu Lasten von Großbetrieben und Massentierhaltung zu bremsen. Zudem werde man stärkeres Gewicht auf Verbraucher- und Tierschutz legen.

 

Unter der Leitung des designierten Ministers sollen die Fördermittel des Landes künftig nicht mehr in große Stallbauten oder große Schlachthöfe fließen, sondern in kleine und mittelgroße nachhaltig wirtschaftende Höfe. Meyer will Anreize setzen, wieder mehr bäuerliche Strukturen zu schaffen. Und auch beim Tierschutz soll sich eine Menge tun: Im Ministerium wird eine unabhängige Tierschutzbeauftragte eingesetzt werden. Außerdem verspricht die neue rot-grüne Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass quälerische Maßnahmen wie das Schnäbelkürzen oder die betäubungslose Ferkelkastration schneller als bislang vorgesehen abgeschafft werden. Auch soll der „Tierschutzplan Niedersachsen“, der von seinem Vorgänger Gerd Lindemann initiiert wurde, fortgesetzt und schneller umgesetzt werden.

 

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. setzt große Hoffnungen in diese neue Politik. „Niedersachsen ist das Land mit der höchsten Viehdichte, demzufolge auch das Land mit den meisten Tier- und Umweltschutzproblemen. Mit der neuen Ausrichtung des Ministeriums eröffnet sich ein Weg für Niedersachsen, sich nachhaltig zu verändern und umwelt- und zukunftsgerechter zu werden“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V.. „Wo immer wir können, werden wir den Minister in seiner Arbeit unterstützen“, so Funke weiter.


Zur Person Christian Meyer:

Meyer, 1975 in Holzminden geboren, ist Diplomsozialwirt und war 2004 bis 2008 Geschäftsführer des Fördervereins Ökologische Steuerreform. Seit 2008 sitzt er im Niedersächischen Landtag, wo er für die Grünen stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Landwirtschaftspolitik, Verbraucherschutz, Natur- und Tierschutz war. Er ist zudem Mitglied bei BUND, Greenpeace, WWF und attac.

Tierquälerei in der Schweinehaltung an der Tagesordnung

Es steht schlecht um die tiergerechte Schweinehaltung in Deutschland

Berlin, 13. Februar 2013: In der Sendung Frontal21 | ZDF vom 12. Februar 2013 wird bestätigt, was der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. seit langem anprangert: Die Schweinehaltung in Deutschland missachtet den Tierschutz!

 

In der Sendung wurden Filmaufnahmen aus Ferkelerzeugerbetrieben gezeigt, die bestätigen, dass Sauen entgegen den geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes teilweise immer noch in Kastenständen gehalten werden, die seit dem 1. Januar 2013 verboten sind. Die Kastenstände sind kaum größer als zwei Quadratmeter und engen die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere maximal ein. Viele Schweine leiden unter diesen Haltungsbedingungen und zeigen massive Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen.

 

Dass eine solche Haltung tierschutzwidrig ist, erkannte auch die EU. Sie erließ eine Vorschrift, die besagt, dass Sauen vier Wochen nach der Besamung in Gruppen mit deutlich mehr Platz gehalten werden müssen. Um den Landwirten Zeit zu geben, entsprechende Umbauten vorzunehmen, wurde eine Übergangsfrist von 12 Jahren eingeräumt. Nach aktuellen Zahlen haben aber nur 73 Prozent der deutschen Landwirte ihre Ställe umgebaut.

 

Deutschland droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission mit entsprechenden Strafzahlungen. EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg sagte im Agrarrat in Brüssel: „Die Nichtumsetzung der neuen Tierschutzrichtlinie zur Schweinehaltung ist ein glasklarer Verstoß gegen EU Gesetze.“ Die Kommission werde nicht zögern, gegen die Mitgliedsländer vorzugehen, die gegen die Regeln verstoßen.“ Neben Deutschland haben vor allem Frankreich, Portugal und Zypern die Regelungen zur Schweinehaltung nicht eingehalten

 

Die Sendung steht in der Mediathek zur Verfügung:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460

Schauspieler Fritz Wepper lässt Jagdabsicht fallen

Februar 2013: In einem an den BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. gerichteten Schreibens teilte der Schauspieler Fritz Wepper mit, dass er seine vage Absicht, in diesem Jahr in Namibia auf Antilopenjagd zu gehen, nicht umsetzen werde.

 

Im Dezember letzten Jahres hatte Wepper in einem Interview den Nürnberger Nachrichten gegenüber bekundet, dass er beabsichtige, im Jahr 2013 mit einem Freund nach Namibia zu fahren, um dort Jagd auf Antilopen zu machen. Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. hatte daraufhin den bekannten Schauspieler aufgefordert, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Vielleicht war es Wepper nicht bewusst, dass er mit dieser Ankündigung den Unmut vieler Leser auf sich zog, die zu Recht das Vorhaben kritisierten.

 

„Wir begrüßen die Entscheidung von Fritz Wepper, die Jagdabsicht fallen gelassen zu haben außerordentlich“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. Wepper zeigt damit Größe, dass er Fehlentscheidungen auch korrigieren kann.

Chance für mehr Tierschutz vertan - Bundesrat stimmt unzureichender Novelle des Tierschutzgesetzes zu

Berlin 4.02.2013: Obwohl der Bundesrat eine Vielzahl von Änderungsanträgen zu dem Entwurf der Novellierung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung eingebracht hatte, stimmte die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag (1. Februar) dem Gesetzentwurf zu, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit der Stimmenmehrheit der CDU/CSU und FDP regierten Bundesländer wurde damit ein Gesetzesvorhaben umgesetzt, das nach Auffassung des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. beschämend ist und den Erfordernissen des Tierschutzes nicht gerecht wird. „Bundesregierung und Bundesrat haben sich zu Handlangern der Agrar- und Pferdezuchtlobby gemacht. Anders ist es nicht zu erklären, dass der schmerzhafte Pferdebrand, trotz der bereits bestehenden und weniger schmerzhaften Kennzeichnung durch einen Transponder, und die betäubungslose Ferkelkastration bis zum Jahr 2019 erlaubt bleiben“, so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V.. Von den ehemals über 80 Änderungsanträgen des Bundesrates wurden nur einige wenige übernommen. Wichtige Tierschutzanliegen, wie das Verbot der Pelztierhaltung zu Pelzgewinnung, das Verbot von kommerziellen Tierbörsen, das Verbot von Rodeoveranstaltungen, um nur einige Punkte zu nennen, wurden nicht umgesetzt. Vermutlich war der Druck der Bundesregierung auf die CDU/CSU und FDP regierten Bundesländer so hoch, dass man sich nicht traute, einen Kompromiss über den Vermittlungsausschuss zu suchen. „Angesicht der Tatsache, dass seit mehr als 10 Jahren der Tierschutz in der Verfassung verankert ist und Deutschland immer wieder für sich in Anspruch nimmt, im Tierschutz in Europa eine führende Rolle einzunehmen, ist diese Überarbeitung des Tierschutzgesetztes völlig unzulänglich und wird der Schutzbedürftigkeit der Tiere nicht gerecht“, so Funke weiter. Der BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ e.V. wird mehr denn je das Tierschutzengagement der Parteien auf den Prüfstand stellen und anhand von Wahlprüfsteinen den Bürgern eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl im September an die Hand geben.

Berliner Großdemonstration „Wir haben es satt“ ! und BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. mittendrin.

Berlin / Moers, 19. Januar 2013: Gemeinsam mit 25.000 Menschen protestierte der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. in Berlin für eine Neuausrichtung der Landwirtschaft. „Statt Masse fordern wir Klasse“, das war der Wahlspruch, den der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. für diese Großdemonstration gewählt hatte.

Die sich wiederholenden Skandale in der Tierhaltung zeigen, dass es kein „Weiter wie bisher“ geben darf. „Statt Megaställen mit tausenden von Tieren müssen wir zu vertretbaren Größenordnungen zurückfinden, in denen das Wohlbefinden der Tiere im Vordergrund steht. Deshalb fordern wir eine grundlegende Reform der Agrarpolitik. So müssen die Agrarzahlungen an ökologische, soziale und Tierschutzkriterien gekoppelt werden. Wir kämpfen für eine artgerechte Tierhaltung und den Erhallt bäuerlicher Strukturen“, dies ist die klare Ansage des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. an die politisch Verantwortlichen.

 

Besonders erfreulich ist, dass wir mit dieser Forderung nicht alleine stehen. 25.000 Menschen hatten sich trotz eisiger Kälte in Berlin zu dieser zweiten Großdemonstration „Wir haben es satt“ zusammengefunden. Ein Zeichen der Hoffnung!

 

Einen Bericht des rbb finden Sie hier

Winterfütterung für Vögel? Ja, aber richtig!

Jetzt in der kalten Jahreszeit, wo Frost und Schnee Stadt und Land fest im Griff haben, stellt sich für viele tierliebende Menschen die Frage der richtigen Winterfütterung für die wildlebenden Vögel. Lesen Sie hierzu unsere Tipps:

 

Manche Vögel werden vom Winter eiskalt erwischt. Frost, harte Böden und geschlossene Schneedecken machen es ihnen schwer, genügend Nahrung zu finden. Deshalb überleben viele einheimische Wildvögel nur, wenn sie von Menschen zusätzlich Futter angeboten bekommen. Für eine artgerechte und gesunde Winterfütterung der Vögel müssen allerdings einige Regeln beachtet werden. Unter unseren heimischen Wildvögeln befinden sich Körner- und Weichfresser, deshalb sollte Futter für beide Gruppen angeboten werden. Bei der Auswahl von artgerechter Vogelnahrung und geeigneten Futterhäuschen kann man sich beraten lassen. Um die Gesundheit der Vögel nicht zu gefährden, sollten Tierfreunde auf keinen Fall Essensreste oder salzige Speisen wie Brotreste füttern.

 

Es ist ratsam, die Wildvögel bereits vor Einsetzen des ersten Winterfrostes mit geringen Futtermengen an ihre zukünftige Nahrungsquelle zu gewöhnen und Unterbrechungen bei der Fütterung zu vermeiden, da die Vögel auf ihre gewohnten Futterplätze vertrauen. Auch die Anbringung der jeweiligen Futterhäuschen spielt eine wichtige Rolle. Amseln und Sperlinge beispielsweise bevorzugen eher ein fest montiertes Häuschen oder Silos, während Meisen lieber an hängende oder frei schwingende Futterquellen fliegen. Eine gute Ergänzung zum Futterhäuschen sind daher Meisenknödel oder Meisenringe sowie Netze mit Nüssen. Die Futterquellen müssen wind- und wetterfest sowie ausreichend hoch in Büschen oder Bäumen angebracht werden, damit Katzen die Vögel nicht erreichen können. Einige Vogelarten, wie zum Beispiel Amseln oder Rotkehlchen, nehmen Futter auch gerne am Boden auf. Bei der Einrichtung von Futterplätzen am Boden ist zu beachten, dass Katzen sich nicht unbemerkt anschleichen können.

 

In den kalten Nächten verlieren die Vögel viel Energie. Um diesen Energieverlust auszugleichen, ist es sinnvoll, die Tiere am frühen Morgen und vor Einbruch der Dämmerung zu füttern. In und um die Futterhäuschen ist auf Sauberkeit zu achten, damit Krankheitserreger keine Chance haben. Nahrungsreste müssen daher tagsüber, spätestens jedoch am Abend entsorgt werden. Wenn kein Schnee mehr fällt und die Vögel wieder selbst ausreichend Nahrung finden können, sollte man die Winterfütterung langsam beenden.

Sauenhaltung in Kastenständen seit Januar 2012 verboten – Umsetzung Fehlanzeige

Januar 2013: Seit Anfang des Jahres 2013 ist die überwiegende Sauenhaltung in Kastenständen EU-weit verboten. Bisher war es üblich, Mutterschweine während der gesamten Zeit der Trächtigkeit von 16,5 Wochen in engen Kastenständen zu halten. Es handelt sich hierbei um einen engen Käfig, in dem die Sauen nur liegen und fressen können. Die Bewegung ist maximal eingeschränkt, selbst ein Umdrehen ist den Tieren nicht möglich. Diese Form der Haltung diente der Arbeitswirtschaftlichkeit des Landwirtes, lief aber den Ansprüchen der Tiere nach artgerechter Bewegung zuwider. Aus Tierschutzgründen wurde folgerichtig diese Haltungsform mit einer Übergangsfrist von 11 Jahren zum 1. Januar 2013 verboten. Nach den Regelungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und der EU-Richtline zur Haltung von Schweinen ist die Haltung in Kastenständen nur noch in den ersten vier Wochen der Trächtigkeit zulässig, danach müssen die Tiere bis ca. eine Woche vor dem Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden.

Mehr als 13 Millionen Sauen könnten EU-weit von dieser Regelung profitieren, wenn sich die Schweinehalter rechtzeitig auf die neue Haltungsanforderung eingestellt hätten. Doch ähnlich wie bei dem Verbot der Käfighaltung von Legehennen haben zahlreiche Mitgliedstaaten die rechtlichen Anforderungen ignoriert. Nach offiziellen Angaben haben 14 EU-Staaten die neue Rechtslage nicht umgesetzt. Dies betrifft neben Deutschland auch Belgien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und die Niederlande. Eine Entschuldigung für die Nicht-Umsetzung der Anforderungen gibt es nicht, denn die Übergangsfrist war mit 11 Jahren reichlich bemessen.

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. hat Bundesministerin Ilse Aigner aufgefordert, dafür zu sorgen, dass deutschlandweit das Verbot der Haltung in Kastenständen umgesetzt wird und den Anforderungen des Tierschutzes Rechnung getragen wird.

Bundesverband Tierschutz kritisiert Jagdabsicht von Fritz Wepper

Januar 2013: In einen Interview, das Fritz Wepper im Dezember den Nürnberger Nachrichten gab, bekundete er seine Absicht, im Jahr 2013 mit einem Freund nach Namibia zu fahren, um dort Jagd auf Antilopen zu machen. Vielleicht war es dem Schauspieler nicht bewusst, dass er mit dieser Ankündigung den Unmut vieler Leser auf sich zog, die zu Recht das Vorhaben kritisierten. Der Bundesverband Tierschutz hat sich mit einem Brief an Herrn Wepper gewandt und ihn aufgefordert, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Mit Spannung erwarten wir seine Antwort und werden hierüber berichten.

Bundestag verabschiedet „Reförmchen“ des Tierschutzgesetzes

In der Nacht zu Freitag (14. Dezember 2012) hatte der Bundestag mit Stimmen von Union und FDP die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Tierschutzverbände und selbst das Land Niedersachsen, die Hochburg der Intensivtierhaltung in Deutschland, kritisieren das Gesetz als verfehlt und dem Schutz der Tiere nicht dienlich. So enthält das Gesetz zwar Einschränkungen für Nutztierhalter, wie ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Diese treten allerdings erst 2019 und nicht, wie von Ministerin Ilse Aigner (CSU) ursprünglich vorgesehen, schon 2017 in Kraft. Auch die Beibehaltung des Pferdebrandes wird von Tierschutzseite heftig kritisiert. Ursprünglich beabsichtigte Aigner ein Verbot dieser Kennzeichnungsmethode. Jetzt soll erst 2019 eine Narkosepflicht eingeführt werden.

 

In der Debatte zum Tierschutzgesetz protestierten die Oppositionparteien heftig. Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerien Renate Künast (Grüne) nannte den Beschluss einen „Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern“.

 

Die tierschutzpolitischen Sprecher der Regierungsparteien, Dieter Stier (CDU) und Michael Goldmann (FDP) verteidigten die Gesetzesänderung. Strengere deutsche Standards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von bäuerlichen Arbeitsplätzen. Bereits jetzt schon würde den Landwirten viel abverlangt, die Bundesregierung müsse sich für gleiche Tierschutzstandards in der EU einsetzen, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Landwirte zu vermeiden.

 

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. zeigte sich zutiefst enttäuscht. „Mit dem Reförmchen des Tierschutzgesetzes wurde eine große Chance vertan, den Tieren den Schutz zu verschaffen, der ihnen spätestens seit Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung zusteht“, so BVT-Präsidentin Astrid Funke. „Wir setzen auf die Zusage von SPD und Grüne, bei Übertragung der Regierungsverantwortung nach der Bundestagswahl, eine neue große Reform des Tierschutzgesetzes in Angriff zu nehmen“.

 

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Weihnachtsrundschreiben 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großen Schritten neigt sich das Jahr 2012 dem Ende zu. Viel zu schnell, wie ich meine, bleibt doch noch so viel zu tun. Gerade im Tierschutz hat man den Eindruck, nie wirklich mit der Arbeit fertig zu werden. Und dennoch dürfen wir durchaus stolz auf das zurückblicken, was wir im Jahr 2012 geleistet haben.
Besonders gefreut hat uns das 50-jährige Jubiläum des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ, das wir mit vielen Tierfreunden am 25. August in unserem Tierheim in Wesel feiern durften. Seit einem halben Jahrhundert steht unser Verband für seriöse Tierschutzarbeit.
Wir gehören zu den großen anerkannten Tierschutzorganisationen in Deutschland, deren Arbeit von Tierfreunden gelobt und von Tiernutzerseite, zu Recht meine ich, auch gefürchtet wird. Praktischer und politischer Tierschutz gehen bei uns Hand in Hand, und das hebt und von anderen ab.                            
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BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ ruft zur Teilnahme auf

Teilnahme des BVT am Demonstrationszug 2012

Unter dem Motto „Wir haben es satt!“ findet am 19.01.2013 wieder Deutschlands größte Demonstration gegen Tierfabriken und andere Auswüchse der Agrarindustrie statt. Bereits im letzten Jahr protestierten etwa 23.000 Menschen, unter ihnen auch der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ, gegen die Ausbeutung der Tiere und der Natur durch die industrialisierte Landwirtschaft. Wir gehen auf die Straße um der Bundesregierung laut und deutlich zu zeigen, dass wir genug haben von Tierfabriken, Qualzuchten und Antibiotikamissbrauch.

 

Solidarisieren Sie sich mit uns und kommen auch Sie zu der Großdemonstration am 19. Januar 2013 in Berlin. Start des Aufmarsches ist um 11 Uhr am Berliner Hauptbahnhof.

Tierschutznovelle steht auf der Kippe (12.11.2012)

Die Novelle des Tierschutzgesetzes steht auf der Kippe. Wie berichtet, wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vergangene Woche im Ernährungsausschuss abgesetzt. Damit fielen auch die geplanten Lesungen des Gesetzes im Bundestag aus. Zwar hatten sich die Fachpolitiker von Union und FDP zuvor nach schwierigen Verhandlungen auf einen Änderungsantrag verständigt, jedoch soll die CSU Vorbehalte gegen die geplanten Korrekturen gehabt haben, ist zu hören. Unter anderem seien die Bayern nicht mit der weiteren Zulassung des Schenkelbrands beim Pferd und der Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 einverstanden, heißt es.          mehr...

Vorstandswahl des Bundesverbandes Tierschutz e.V. 2012

 

Präsidentin Prof. Dr. Astrid Funke und Vizepräsident Dr. Rolf Lenzen in ihrem Amt bestätigt
Jürgen Rogowski wird neuer Schatzmeister

 

 

Alle vier Jahre wählen die Mitgliedsvereine des Bundesverbandes Tierschutz e.V. einen neuen Vorstand. Mit Spannung verfolgte die Mitgliederversammlung am 11. November 2012 in Moers, dem Sitz des Bundesverbandes, die Wahl.

 

 

Das Ergebnis: Einstimmig wurde Prof. Dr. Astrid Funke in ihrer Position als Präsidentin bestätigt. Für die promovierte Juristin und Professorin an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist es die dritte Amtsperiode in dieser Position. Einstimmig im Amt bestätigt wurde auch Dr. Rolf Lenzen, der als Vizepräsident gleichfalls die dritte Amtsperiode übernimmt. Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstützt er die Präsidentin weiterhin im administrativen Bereich. Neu in den Vorstand wurde Jürgen Rogowski gewählt. Seit vielen Jahren dem praktischen Tierschutz verbunden ist er für seine neue Aufgabe als Schatzmeister im Bundesverband Tierschutz bestens vorbereitet: In der gleichen Position ist er auch im Tierschutz Dinslaken, Voerde e.V. tätig, der wiederum sehr eng mit dem vereinseigenen Tierheim des Bundesverbandes Tierschutz in Wesel zusammenarbeitet.

 

In seiner Arbeit wird der Bundesverband Tierschutz zukünftig von drei Beisitzern unterstütz. Dr. Gerd Gies ist promovierter Tierarzt und von 1990-1991 Ministerpräsident Sachsen-Anhalt gewesen. Schon immer war er dem Tierschutz sehr verbunden, so ist er 1987 in der beratenden Kommission für ein neues Tierschutzgesetz in der DDR tätig gewesen. Für den Bundesverband Tierschutz bedeutet Dr. Gies einen enormen Zugewinn, insbesondere im Bereich des politischen Tierschutzes.

Für fachliche Kompetenz in Fragen des praktischen Tierschutzes steht Gabi Wettläufer. Seit September 2011 leitet sie erfolgreich das vereinseigene Tierheim in Wesel. Zuvor war sie 1. Vorsitzende des Tiersschutz Dinslaken, Voerde e.V. und dort für fast alle praktischen Tierschutzanliegen zuständig.

Dritte Kraft im Bunde der Beisitzer ist Dr. Jörg Styrie, der im März 2011 die Geschäftsführung des Bundesverbandes Tierschutz übernommen hat. Zuvor war der promovierte Diplom-Agraringenieur über viele Jahre für den Bund gegen Missbrauch der Tiere tätig, zuletzt als dessen Bundesvorsitzender.

 

Der Bundesverband Tierschutz e.V. ist mit dieser personellen Besetzung für die nächsten vier Jahre bestens aufgestellt.

 

Verbesserte Lebensbedingungen für die sogenannten landwirtschaftlichen Nutztiere, das Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, Verringerung der Tierversuche und das Verbandsklagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen sind unter anderem Arbeitsschwerpunkte, die der Verein weiter intensiv angehen wird.

 

Um die Öffentlichkeit stärker für Tierschutzbelange zu sensibilisieren, sind neue Wege auch in der medialen Präsenz des Bundesverbandes Tierschutz geplant.



Herbstrundschreiben 2012

Zu unserem Herbstrundschreiben 2012 gelangen Sie hier.

Endspurt bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes

Berlin/Moers, den 18. Oktober 2012: Anlässlich der Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages demonstrierte gestern der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. (BVT) für umfangreiche Nachbesserungen bei dem vorliegenden Novellierungsentwurf. Nach Auffassung des BVT hinkt der Gesetzentwurf weit hinter den notwendigen Schutzbestimmungen für die Tiere hinterher. Derzeit werden sogar kleine Verbesserungsansätze, wie das Verbot des Heißbrandes bei Pferden, wieder in Frage gestellt.

„Es ist beschämend, wenn einige Volksvertreter weiterhin den Heißbrand bei Pferden verteidigen, obwohl den Tieren bei dieser Kennzeichnung schwere Verbrennungen zugefügt werden und mit dem Mikrochip tierfreundliche Alternativen zur Kennzeichnung von Pferden zur Verfügung steht“, so Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des Bundesverbandes Tierschutz bei der Demonstration in Berlin.

Die Kritik des BVT richtet sich aber auch auf unzureichende Regelungen bei den Tierversuchen, bei der Haltung landwirtschaftlicher Tiere und bei den Qualzuchten. So enthält der Gesetzentwurf derzeit keine Zielbestimmung, auf Tierversuche schrittweise zu verzichten und Alternativmethoden stärker zu fördern. Auch fehlt ein expliziertes Verbot von Versuchen an Menschenaffen, obwohl dieses selbst nach EU-Recht rechtlich möglich ist. Gleiches gilt für die Festlegung einer Schmerz-Leidensgrenze, ab der Tierversuche nicht durchgeführt werden dürfen.

Bei den landwirtschaftlichen Tieren sollen weiterhin schmerzhafte Manipulationen möglich sein, um sie an die Haltungssysteme anzupassen. Lediglich die betäubungslose Kastration bei Ferkeln soll ab dem Jahr 2017 verboten werden. Auch im Bereich der Qualzuchten bleibt der Gesetzentwurf ungenau. Statt klare Kriterien zu benennen, ab welchen Merkmalen ein Tier als Qualzucht einzustufen ist, bleibt der § 11 b in seiner Formulierung unpräziese. Dem Vollzug ist damit nicht geholfen.

„Mit unserer Demonstration vor dem Bundestag wollen wir die Volksvertreter nochmals an ihre Verantwortung, die sie auch gegenüber den Tieren haben, erinnern. Jetzt haben sie die Möglichkeit, aus einem „Tiernutzgesetz“ ein wirkliches Tierschutzgesetz zu machen. Diese Chance darf nicht ungenutzt bleiben“, mahnt Dr. Styrie an.

Chance für bessere gesetzliche Regelungen für die Tiere nicht verspielen - BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. fordert umfangreiche Nachbesserung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober kritisiert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. die zögerliche Haltung der Bundesregierung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht müssen verschiedene Regelungen im Bereich der Tierversuche im deutschen Tierschutzgesetz angepasst werden.

 

Statt die Chance zu nutzen und zugleich weitreichende notwendige Schutzbestimmungen auch für landwirtschaftlich gehaltene Tiere und / oder Heimtiere in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, bleibt der Novellierungsentwurf von Ministerin Aigner im Kleinen stecken. So sollen weiterhin die sogenannten Nutztiere an die Haltungssysteme angepasst werden dürfen, indem ihnen die Schwänze abgeschnitten, die Hornanlagen ausgebrannt, die Schnäbel kupiert und die Zähne abgeschliffen werden. Lediglich bei der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln plant die Bundesregierung ein Verbot ab dem Jahr 2017. Notwendige klare Regelungen zum Verbot von Qualzuchten fehlen im Gesetzentwurf genau so wie ein Verbot der Sodomie.

„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Möglichkeit ungenutzt lässt, aus dem derzeitigen „Tiernutzgesetz“ ein Tierschutzgesetz zu machen, das diesen Namen auch verdient“, kommentiert Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. das Verhalten der Regierung. Auch der Bundesrat hat den Entwurf als unzureichend kritisiert und über 50 Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingebracht.

 

Trotz des engen Zeitfensters, bis Ende des Jahres soll das Novellierungsverfahren abgeschlossen sein, wird der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. seine Möglichkeiten weiter nutzen, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen.

 

Unsere Kernforderungen sind:

  • artgerechte Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Tiere, insbesondere für Puten, Kaninchen und Milchkühe verbindlich festzulegen

  • jegliche Manipulation an Tieren, um diese an die Haltungsbedingungen anzupassen, zu verbieten

  • ein Nachstellverbot von Wildtieren in Zirkussen aufzunehmen

  • verbindliche Regelungen zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen

  • das Schächten von Tieren auf wenige Ausnahmen zu beschränken und eine Kurzzeitbetäubung verbindlich vorzuschreiben

  • Alternativmethoden zu Tierversuchen stärker zu fördern.

„Unsere ethische Verantwortung gegenüber den Tieren als Mitgeschöpfen muss sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln. Halbherzige Regelungen werden wir daher nicht hinnehmen. Wir erwarten ein klares Bekenntnis zum Schutz der Tiere und somit eine inhaltliche Aufwertung des Staatsziels Tierschutz, das seit 2002 in unserer Verfassung festgeschrieben ist“, so Funke abschließend.

 

Hintergrundservice für die Presse

Stichwort Welttierschutztag

Der 4. Oktober, der Tag des Heiligen Franziskus von Assisi, wurde international zum „Welttierschutztag" ausgerufen.

Franz von Assisi war Begründer des Ordens der Franziskaner und Schutzpatron der Tiere. Er sah das Tier als lebendiges Geschöpf Gottes. Er wurde zwei Jahre nach seinem Tode, am 4. Oktober 1228, heilig gesprochen.

Der Schriftsteller und Tierfreund Heinrich Zimmermann plädierte 1924 vor Berliner Tierschützern für die Einführung des Welttierschutztages. Im Jahr 1925 fand dann der erste Tierschutztag im Berliner Sportpalast statt. Zum weltweiten Ereignis wurde dies aber erst am 8. Mai 1931. An diesem Tag wurde dem Antrag Zimmermanns auf dem internationalen Tierschutzkongress in Florenz offiziell stattgegeben.

Geschäftsbericht 2011

 

 

 

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und hat sich damit verpflichtet, jährlich umfassend über seine Tätigkeit und den Einsatz der Finanzmittel zu berichten. Unseren Bericht für das Jahr 2011 finden Sie hier als pdf-Dokument:



Geschäftsbericht 2011BVT_Web.pdf
PDF-Dokument [7.5 MB]

Bundesverband Tierschutz e.V. unterstützt den Kampf des Bündnis Tierschutzpolitik Berlin gegen den Bau eines Tierversuchslabors in Berlin-Buch

Berlin, 11. August 2012. Mit einer eindrucksvollen Demonstration protestierten etwa 500 Tierschützer gegen den Bau eines 24 Millionen Euro teuren Großlabors des Max-Delbrück-Centrum (MDC) in Berlin-Buch. In dem Labor sollen zukünftig Medikamentenwirkstoffe an Tieren getestet werden. An der Protestaktion gegen dieses Großprojekt nahmen auch Aktivisten des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ teil und bekundeten damit ihre Solidarität mit dem Initiator der Aktion, dem Bündnis Tierschutzpolitik Berlin.

 

Die Kritik der Tierschützer richtete sich gegen die Zielsetzung des Neubaus, in 4000 Mauskäfigen weiterhin qualvolle Versuche an Tieren durchzuführen. Mit der finanziellen Förderung durch Land und Bund widerspricht der Neubau auch dem Koalitionsvertrag, in dem SPD und CDU vereinbart hatten, sich für die Einschränkung von Tierversuchen einzusetzen

 

Unterstützung erführ die Aktion auch von Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen und Thomas Sprengler, von der Piratenpartei. Beide forderten ein Ende der grausamen Tierversuche und schlugen die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von Ersatzmethoden vor, der sich aus den für Tierversuche zu entrichtenden Gebühren speisen soll.

 

Um der Botschaft gegen Tierversuche Nachdruck zu verleihen, hatten sich viele Demonstranten verkleidet: Eine Gruppe von Aktivisten, ganz in Grau, trug Mäusemasken. Sie standen in einem nachempfundenen Käfig, von denen es im sogenannten Tierhaus des MDC später 4000 Stück geben soll. Vor dem Käfig lag eine tote Mausdarstellerin. Die Inszenierung nimmt Bezug auf einen Vorfall, bei dem nach Darstellung der Tierschützer die Mäuse in einem Käfig des MDC vergessen und in der Folge verhungert sind.

50 Jahre im Dienste der Tiere

Liebe Mitglieder, liebe Tierfreunde, der Bundesverband Tierschutz e.V. feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Ein halbes Jahrhundert, in dem wir uns für die schwachen und schutzbedürftigen Mitgeschöpfe eingesetzt haben. Wir möchten dieses Jubiläum zum Anlass nehmen, um mit Ihnen gemeinsam auf 50 bewegte Tierschutzjahre zurückzuschauen. Bewusst haben wir als Örtlichkeit unser Tierheim in Wesel ausgesucht, denn wo können wir Ihnen unsere Tierschutzarbeit besser erläutern, als an einem Ort, an dem Tierschutz gelebt wird?

 

Bitte notieren Sie sich jetzt schon
Samstag, den 25. August 2012, 10.00 - 18.00 Uhr
Tierheim Wesel, An der Lackfabrik 4-6, 46485 Wesel

 

zum weiterlesen bitte die pdf-Datei öffnen

Sommerrundschreiben 2012
Sommerrundschreiben BVT.pdf
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Haustiere in der Sommerhitze

Foto: IVH

 

Nach dem langen, kalten Winter haben wir uns wohl alle auf den Sommer gefreut. Mit den Temperaturen steigt die gute Laune. Die Hundespaziergänge werden wieder länger, Katzen drängt es mehr in die Freiheit und Kaninchen ziehen in ihr Sommerquartier im Garten um. Aber mit der sonnigen Jahreszeit beginnt auch wieder die Sorge um die uns anvertrauten Tiere, die vielfach mit der Hitze gar nicht so gut zurecht kommen. Lesen Sie hierzu hier wichtige Tipps und Informationen, wie Ihre geliebten Heimtiere gut die Hitzeperioden überstehen.



Tierheim Wesel in der Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“

Am Sonntag, den 2. Juli2012, war das Tierheim Wesel mit seinen Vermittlungstieren in der bekannten Tiersendung „Tiere suchen ein Zuhause“ zu Gast. Neben der Vorstellung von Hunden und Katzen bekam der Zuschauer auch einen Einblick in den Tierheimalltag. Denn neben den üblichen Tierheimtieren beherbergt das Tierheim auch einige außergewöhnliche Gäste. Hängebauchschwein Paula verhält sich wie ein Hund und lässt sich gerne von Tierheimmitarbeiter die Borsten streicheln. Oder das Huhn Kunigunde, das Tierfreunde auf der Straße gefunden hatten und ins Tierheim brachten, bezeugt seine Dankbarkeit für Futter und Pflege mit dem täglichen Legen eines Eis. Und nicht zu vergessen die 5 Berberaffen, die vor Jahren aus einem Tierversuchslabor gerettet wurden und seither im Tierheim leben.

 

Hier finden Sie den Fernsehbeitrag

Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung: Bundesverband Tierschutz kritisiert zögerliche Haltung von Ministerin Aigner

Berlin, 28. Juni 2012: Als eine BUND-Studie zur Keimbelastung von Hähnchenfleisch Anfang Januar 2012 belegte, dass mehr als jede zweite untersuchte Hähnchenfleischprobe antibiotikaresistente Keime aufwies, kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner an, binnen sechs Wochen eine Gesetzesinitiative zur Reduktion von Antibiotika in Ställen vorzulegen. Doch der Termin wurde nicht gehalten. Mit der Begründung, man wolle noch einige Initiativen der Bundesländer einarbeiten wie etwa die Voraussetzungen für eine zentrale Antibiotika-Datenbank, wurde ein neuer Termin noch vor der Sommerpause angekündigt. Doch auch dieser Termin soll nun auf den Herbst verschoben werden. Vermutlich ist sich die Ministerin darüber im Klaren, dass selbst eine Datenbank, den großflächigen und missbräuchlichen Einsatz von Antibiotika in der Tiermast nicht verhindern kann.                                                                        mehr...



Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Seit langem ist es vielen Grundstücksbesitzern, die sich bewusst gegen die Jagd aussprechen, unerklärlich, warum sie die Jagd auf ihrem Grundstück dulden müssen. Vor deutschen Gerichten sind sie bisher mit ihren Klagen gescheitert. Nun hat der Europäische Gerichtshof eine weitreichende Entscheidung zugunsten der Jagdgegner getroffen. Tenor: Der Gerichtshof befand, dass die Verpflichtung von Grundstücksbesitzern, Jägern die Jagd auf ihren Grundstücken zu ermöglich, obwohl sie die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen. Der Bundesverband Tierschutz begrüß dieses richtungsweisende Urteil und sieht dadurch die Rechte der Jagdgegner deutlich gestärkt.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloads/grandchamberjudgmentherrman.pdf

Agrarausschuss berät über Wildtiere im Zirkus

Tierschutzverbände fordern Nachbesserungen bei der Tierschutznovelle



Berlin, 17. Juni 2012. In einem gemeinsamen Schreiben an den Agrarausschuss des Bundesrates fordern 17 deutsche Tierschutzverbände bessere gesetzliche Vorschriften für die Haltung von Wildtieren im Zirkus. Der Agrarausschuss berät am Montag über die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Tierschutzgesetzes. Nach Auffassung der Tierschutzverbände ist das Gesetz, das Bundesministerin Ilse Aigner am 23. Mai im Bundeskabinett vorgestellt hat, sowohl fachlich als auch rechtlich unzureichend und bedeutet eine deutliche Verschlechterung. Die Tierschützer kritisieren vor allem, dass den Wildtieren im Zirkus zukünftig offenbar ein „vertretbares Maß“ an Schmerzen oder Leiden zugemutet werden kann. Mit dem neuen Entwurf wäre es zudem kaum möglich, bestimmte Wildtierarten für Zirkusse zu verbieten. Die Tierschutzverbände fordern eine umfassende gesetzliche Regelung, die die Haltung von Wildtieren im Zirkus grundsätzlich untersagt.                                                                               mehr...

Ministerin Aigner enttäuscht beim Tierschutz auf ganzer Linie

Berlin, 30.5.2012: Am 23. Mai 2012 billigte das Bundeskabinett den Novellierungsvorschlag zum Tierschutzgesetz von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Die Enttäuschung beim BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. ist groß, denn statt weitreichender Verbesserungen für die Tiere bleibt die Novellierung im Kleinen stecken.                                                                                                                   mehr...

Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht missachtet den Schutz der Versuchstiere – Tierschutzorganisationen fordern Nachbesserungen und legen Rechtsgutachten vor

Bis Ende des Jahres 2012 muss Deutschland die EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht überführen. Aus Sicht des BUNDESVERBANDES TIERSCHUTZ müssen hierbei alle Möglichkeiten genutzt werden, um die derzeit im deutschen Tierschutzgesetz höher Schutzvorgaben der Tiere gegenüber dem des EU-Rechtes beizubehalten und gleichfalls die höhere Schutzbestimmungen des EU-Rechtes auch im deutschen Recht zu implementieren. Dass dies rechtlich möglich ist beweist ein Gutachten, das der Bundesverband Tierschutz in Zusammenarbeit mit fünf anderen großen deutschen Tierschutzorganisationen in Auftrag gegeben hat.

 

Das Ergebnis des Gutachtens belegt die Forderungen der Verbände insbesondere in folgenden Punkten:

  1. Einhaltung einer absoluten Schmerz-Leidensgrenze
  2. Absolute Verbote für Versuche an Menschenaffen
  3. Keine Ausnahmeregelungen für Affenversuche
  4. Uneingeschränktes Prüfrecht der Tierversuchsanträge durch die Behörden

 

Mit einem Schreiben haben die Tierschutzverbände Bundeskanzlerin Angela Merkel gebeten, bei den anstehenden Beratungen und Entscheidungen über das novellierte Tierschutzgesetz und die neue Tierversuchsverordnung alle Möglichkeiten aus zu schöpften, damit

zehn Jahre nach Einführung des Staatsziels Tierschutz diesem vollumfänglich Rechnung getragen wird.

 

Hier finden Sie das Schreiben der Tierschutzverbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Tierschutzverbände.

Hier finden Sie das Gutachten.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Gutachtens.

BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. stellt neue Testamentsbroschüre vor!

Viele Menschen scheuen sich davor, ihr Testament zu verfassen. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod verschafft oft Unbehagen, und so werden die Regelungen über testamentarische Verfügungen gerne zeitlich verschoben. Dennoch bleibt die Unsicherheit darüber, was mit den eigenen Vermögenswerten nach dem Ableben geschehen soll und nicht zuletzt auch die Frage, wer sich um das hinterbliebene Haustier kümmern soll.

 

Für alle Menschen, die hier Vorsorgen treffen wollen, hat der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E. V. eine Broschüre erarbeitet, in der die wichtigsten Informationen zur Abfassung eines Testamentes übersichtlich dargestellt werden. Sie können diese Informationsschrift hier als PDF-Datei herunterladen oder als Broschüre in unserer Geschäftsstelle in Moers bestellen (Tel 02841 – 25244).



Reisen mit Tieren – bereits jetzt an die Einreisevorschriften denken!

 

 

 

Berlin, 15. Mai 2012: Rechtzeitig vor Beginn der Reisezeit macht der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. auf die Bestimmungen bei Reisen mit Tieren aufmerksam, denn schnell kann bei Nichteinhaltung die Urlaubsfahrt an der Grenze zum Nachbarland enden.

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Steuergelder für Tierversuche – Ethisch nicht zu verantworten

23. April 2012. Anlässlich des internationalen Tags des Versuchstieres am 24. April mahnt der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ E.V. ein nachhaltiges Umdenken bei der Forschungsförderung an. Statt an grausamen Tierversuchen festzuhalten, bei denen im Jahr 2010 bundesweit über 2.8 Millionen Tiere verbraucht wurden, müsse endlich ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt und in die Erforschung alternativer Versuchsverfahren investiert werden.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr feiert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. sein 50jähriges Bestehen. Ein halbes Jahrhundert, in dem wir uns für notleidende Tiere eingesetzt haben. Ohne die vielen Helfer, die unseren Verband über die Jahre unterstützt haben, wären wir nicht so erfolgreich gewesen. Ihnen sei an dieser Stelle besonders gedankt.

 

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Pelzfarmen scheitern mit Klagen gegen Tierschutz

Berlin, Moers, 12.März 2012: Mit Freude hat der BUNDESDVERBAND TIERSCHUTZ E.V. dass Urteil des Verwaltungsgericht Münsters aufgenommen, wonach Pelzfarmen verpflichtet sind, die Käfige für Pelztiere deutlich zu vergrößern. Künftig müssen die Käfige für Nerze mindestens drei Quadratmeter groß sein, jedes Tier muss mindestens ein Quadratmeter Platz haben. Diese Vorschriften wurden mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Jahre 2006festgelegt.

 

Statt sich auf die veränderten Vorschriften einzustellen und die Käfige fristgerecht zum Dezember 2011 zu vergrößern klagten zwei Pelzfarmen aus Hörstel und Borken gegen die Verordnung. Ihre Begründung: Das Geschäft mit den Pelztieren werde für sie durch den Umbau der Käfige unrentabel. Die neuen Tierschutzvorgaben kämen somit einem Berufsverbot gleich. Das sahen die Richter am Verwaltungsgericht Münster anders und wiesen darauf hin, dass geltendes Recht auch für die Pelztierhalter gelte.

 

„Wir freuen uns über dieses wegweisende Urteil, hat es doch Signalwirkung für alle weiteren Pelzfarmen in Deutschland, die bisher den Auflagen der Tierschutzverordnung nicht nachgekommen sind“, so Prof. Astrid Funke, Präsidentin des BUNDESDVERBAND TIERSCHUTZ E.V.

Bundesverband Tierschutz kritisiert einseitige Interessensvertretung der Bundesministerin Ilse Aigner zugunsten der Geflügellobby

Berlin/Moers, 8. März 2012: Auf der gestrigen Sitzung des Ausschuss des Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hätte eine seit langem andauernde Auseinandersetzung über die Laufzeiten der Kleingruppenhaltung von Legehennen beigelegt werden können. Zur Diskussion standen die Laufzeiten auf das Jahr 2023 bzw. in Härtefällen auf 2025 zu begrenzen. Ministerin Aigner war im letzten Jahr mit ihren Vorstellungen, die Kleingruppenhaltung bis zum Jahr 2035 zu ermöglichen, an der Ablehnung des Bundesrates gescheitert. Daraufhin wurde unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ein Kompromiss mit der Laufzeit bis 2023 bzw. 2025 erarbeitet, der auch die Zustimmung der Mehrheit des Bundesrates fand.

 

Statt dem Kompromiss zuzustimmen, vertritt die Bundesregierung die Interessen der Geflügellobby, möglichst lange die Käfige für die Kleingrupppenhaltung zu nutzen. Sie begründet die Ablehnung mit angeblich verfassungsrechtlichen Bedenken. Ministerin Aigner nimmt damit in Kauf, dass ab dem 31. März 2012 statt einer bundesweit einheitlichen Lösung die Bundesländer über die Laufzeiten der Kleingruppenhaltung für Legehennen zu entscheiden haben. Zu befürchten ist ein Flickenteppich von Regelungen, der zu Lasten der Tiere geht.

 

Von Anbeginn der Errichtung der Kleingruppenhaltung kritisierte der Bundesverband Tierschutz dieses Haltungssystem als nicht tiergerecht, da die Tiere weiterhin in einem Käfig sitzen, in dem sie aufgrund des geringen Platzes und fehlender Höhe wichtige angeborene Verhaltensweisen nicht ausleben können. Selbst die Übergangsfristen bis zum Jahr 2023 sind aus Sicht des Tierschutzes kaum zu ertragen.

 

„Wir fordern Ministerin Aigner, im Sinne der Wertstellung des Tierschutzes in unserer Gesellschaft, dem Kompromiss doch noch zuzustimmen und damit zumindest ein klares Ende für ein Haltungssystem festzusetzen, das den Anforderungen des Tierschutzes nicht gerecht wird,“ so Prof. Dr. Astrid Funke, Präsidentin des Bundesverband Tierschutz.



Tierquälerei in Frauenhagen

Liebe Tierfreunde

 

Sie erinnern sich sicherlich noch an das Tierdrama in Frauenhagen, bei dem ein ortsansässiger Landwirt über Jahre seine Pferde- und Rinderherde derart vernachlässigte, dass viele Tiere auf Grund unzureichender Futterversorgung und Betreuung zu Tode kamen. Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. hatte sich im November 2011 in diesen Fall eingeschaltet und die Haltungsbedingungen vor Ort kontrolliert. Wir berichteten über diesen Fall auch auf unserer Internetseite, da das Ausmaß der Tierquälerei unfassbar groß gewesen ist. Zwar wurde der Tierhalter zu einem Tierhalteverbot verurteilt, er übereignete jedoch die Pferde- und Rinderherde einer Bekannten, die einen landwirtschaftlichen Betrieb 130 km entfernt von Frauenhagen bewirtschaftet und auf Grund der Entfernung nicht in der Lage war, eine ordnungsgemäße Tierhaltung sicher zu stellen. Auf Grund der aufgetretenen Todesfälle erstattete der BVT Strafanzeige gegen die Tierhalterin und forderte das Veterinäramt auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere sichergestellt sei.

 

Statt einer deutlichen Verbesserung der Tierhaltung blieb es jedoch beim Status quo. In der Zeit von November 2011 bis Februar 2012 verstarben weitere Tiere auf Grund unzureichender Futter- und Wasserversorgung. Der Druck aus der Bevölkerung führte dazu, dass Anfang Februar sowohl die Rinder als auch die Pferde von Frauenhagen nach „Hessenhöhe“ einem Ort der ca. 60 km von Frauenhagen liegt, transportiert worden. Am 20. Februar 2012 kontrollierte der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. die neuen Haltungsbedingungen und war entsetzt, dass er dort die gleichen Missstände wie in Frauenhagen vorfand. Auch hier standen die Pferde auf einer völlig abgegrasten Koppel, das Wasser war gefroren und das Heu gleichfalls von einer so schlechten Qualität, dass man es nicht als Futter bezeichnen konnte. Zwar gab es vor Ort einen Offenstall, der den Tieren hätte Schutz vor Wind und Regen bieten können, wenn sie diesen hätten erreichen können. Vor diesem Stall war jedoch eine große Eisfläche die die Tiere daran gehindert hat, den Stall zu erreichen.

 

Die Rinder waren in einen Stall untergebracht worden, indem sie zwar gefüttert wurden jedoch kaum Platz hatten sich zu bewegen, geschweige denn einen eingestreuten Liegeplatz zu erreichen. Von Verbesserung der Tierhaltung war somit nichts zu erkennen.

 

Es ist für uns unbegreiflich, dass die Vollzugsbehörden scheinbar diesem Treiben weiterhin tatenlos zusehen. Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e. V. fordert die zuständige Veterinärbehörde auf unverzüglich Tätig zu werden, damit endlich die Tiere ausreichend mit gutem Futter und Wasser versorgt werden. Es kann nicht angehen, dass die staatlichen Kontrollbehörden sich nachhaltig ihrer Aufsichtspflicht entziehen und durch Untätigkeit tierschutzwidrige Haltungsbedingungen ermöglichen. Wir werden nicht ruhen, bis hier Bedingungen geschaffen werden, die den Tieren ein artgemäßes Leben ermöglichen.

 




Filmtipp: Tierheim Wesel in der Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ am 26. Februar 2012 um 18:15 Uhr im WDR-Fernsehen

Am kommenden Sonntag ist es soweit: Tiere aus unserem BVT-Tierheim in Wesel bekommen die große Chance, einen großem Fernsehpublikum vorgestellt zu werden. Es sind Hunde wie Bella, Fox, Chilli oder Kenzo, die seit längerem ein gutes, neues Zuhause suchen. Stellvertretend für die vielen im Tierheim befindlichen Katzen dürfen sich die Geschwister Phillip und Bruno sowie Milo und Klaus vorstellen. Und nicht zu vergessen unsere Gruppe der Meerschweinchen. Alle Tiere sind auch auf der Homepage unter www.tierheim-wesel.de zu finden.

„Wir freuen uns unendlich, dass unsere Tiere die Chance bekommen, über dieses hervorragende Format des WDR durch Claudia Ludwig vorgestellt zu werden“, so die Tierheimleiterin Gabi Wettläufer. Wie schön wäre es, wenn sich Tierfreunde von den Tieren begeistern lassen und sich für eine dauerhafte Aufnahme entscheiden würden.

 

Betroffen ist der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. über die Entscheidung des WDR, sich von der Moderatorin Claudia Ludwig zu trennen. Mit großem Engagement, Sachkunde und Einfühlungsvermögen hat sie die Sendung zum Erfolg geführt. Eine Moderation ohne sie ist für den BVT kaum vorstellbar. „Wir hoffen, dass sich der WDR nochmals besinnt und diese personelle Fehlentscheidung korrigiert“, meint Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des BVT.

 

Die Sendung können Sie hier sehen.

ZDF WISO deckt auf: Pelztiere leiden Qualen auf deutschen Farmen

In der ZDF Sendung WISO vom 6. Februar 2012 widmete sich das Format dem Thema Pelztierhaltung. Unser Geschäftsführer, Dr. Jörg Styrie, wurde um seine Meinung gebeten.

 

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 30 Nerzfarmen in denen etwa 400 000 Felle pro Jahr produziert werden. Seit Jahren fordert der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. ein Verbot solcher Farmen, da die Haltung und Tötung von Tieren für die Herstellung von Luxusprodukten aus ethischen Gründen unverantwortlich ist. Doch statt eines Verbotes konnte sich der Gesetzgeber nur für eine Haltungsverordnung entscheiden. Diese wurde 2006 verabschiedet und sieht eine Verbesserung der Haltung in zwei Schritten vor: Ende November musste die Fläche der Käfige auf 3 Quadratmeter vergrößert werden, 2016 ist den Tieren ein Wasserbad anzubieten. Die notwendigen Umrüstungen würden aber nicht vorgenommen.

Viele Pelztierzüchter scheuten offenbar den Aufwand, die Käfige artgerecht umzurüsten, hieß es. Die Farmbetreiber argumentierten jedoch, dass die konventionelle Haltungsform in Käfigbatterien zulässig sei, weil es sich bei Nerzen nicht um Wildtiere handele. Zudem wollen die Farmbetreiber nach Angaben des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter gegen die Tierschutz-Verordnung klagen und sie nicht umsetzen. Das ZDF berichtet, dass laut Tierschützern in mindestens acht Farmen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Tiere in den viel zu kleinen Käfigen gehalten würden.

Die Behörden reagieren laut Bericht sehr unterschiedlich auf die Verstöße: Einige Veterinärämter hätten Betriebe geschlossen, anderen Farmen hätten mehr Zeit zur Umrüstung bekommen. In vielen Bundesländern werde der Ausgang von Gerichtsverfahren abgewartet.

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ e.V. fordert eine sofortige Vergrößerung der Gehege, wie es die Haltungsverordnung vorsieht. Sollten die Nerzhalter weiterhin untätig bleiben, müssen die Veterinärbehörden tätig werden und die Anlagen schließen!

 

Zum ZDF-Beitrag gelangen Sie hier.